FAQ

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig von Betroffenen und Angehörigen gestellte Fragen. Falls Sie hier nicht die gewünschten Antworten finden, nehmen Sie doch gerne persönlich, telefonisch oder online Kontakt zu uns auf.

Das Wort Abstinenz stammt aus dem lateinischen (abstinentia) und bedeutet "sich enthalten, fernhalten". Es wird in der Regel begrifflich verwendet, um die völlige Freiheit jeglichen Suchtmittelkonsums zu bezeichnen.

Lebenslange Abstinenz wird nach gängiger Meinung der Fachwelt als unbedingt erforderlich betrachtet, um eine Suchterkrankung zu überwinden.

Eine abweichende Meinung einiger Fachleute benennt bei missbräuchlicher und teilweise auch abhängiger Konsumweise neben der Abstinenz auch die Möglichkeit, einen "kontrollierten Konsum" zu praktizieren.

Ob die Abstinenz alle psychotropen Substanzen umfassen sollte, ist strittig. Die größte Aussicht auf dauerhaften Erfolg zur Überwindung einer Abhängigkeitserkrankung ist bei völliger Abstinenz gegeben. Grund hierfür ist einerseits das Risiko des "Suchtverlagerung" genannten Phänomens einer Abhängigkeitsentwicklung auch gegenüber Substanzen, die vorher nicht oder nicht abhängig konsumiert wurden. Andererseits reduziert der Konsum einer psychotrop wirkenden Substanz die Selbstaufmerksamkeit hinsichtlich der Abstinenzentscheidung gegenüber der "Problemsubstanz".

Eine Entscheidung zur Abstinenz stellt für die Betroffenen häufig eine große Herausforderung dar, da die Mehrzahl der erwachsenen Personen in Deutschland nicht abstinent leben (Alkoholkonsum). Hierzu ist aber festzustellen, dass einerseits die Anzahl der Personen mit abstinenter Lebensweise in Deutschland zunimmt ("gesunde Lebensweise"), und andererseits die Unterschiede zwischen dem gelegentlichen Konsum einer Substanz und dem völligen Verzicht auf diese nicht allzu groß sind.

Die Abhängigkeit einer Person wirkt sich oft auch auf die Menschen in dessen sozialem Umfeld, also meist Familienmitglieder oder Lebenspartner*innen, aus. Sie sind mitbetroffen. Aus diesem Grund wird in der Suchthilfe von einem so genannten Suchtsystem gesprochen.

Werte wie Kollegialität, Nächstenliebe, Hilfsbereitschaft oder Familienzusammenhalt werden im System eines abhängigen Menschen häufig derart eingefordert, dass sie die Abhängigkeit erhalten, anstatt sie in Frage zu stellen. Die Abhängigkeit wird damit in den meisten Fällen nur mitgetragen und schlimmstenfalls noch verlängert.
Je nach Intensität des beschriebenen Verhaltens wird von Co-Abhängigkeit gesprochen. Es werden jegliche Aufgaben der süchtigen Person übernommen. Das gesamte Leben dreht sich um diese Person, nicht mehr um das Eigene. Sie ist einziger Lebensinhalt und –sinn. Oft tauchen diese Co-Abhängigkeiten in Paarbeziehungen auf.

Die Lebensführung der Menschen im Umfeld ist durch die Betroffenen beeinträchtigt und viele Angehörige leiden stark. Sie sorgen sich, wollen helfen, den Schein nach Außen wahren. Sie beschützen, erklären und rechtfertigen.
Die ständige Sorge bestimmt das Leben und führt oftmals zu Überforderungen in anderen Lebensbereichen, zum Beispiel Kindererziehung, Haushalt oder Vereinsamung. Das Resultat kann eine völlige Abhängigkeit vom Verhalten und den Problemen der Betroffenen sein.
Dabei können die Folgen von Schlaflosigkeit bis hin zur eigenen Abhängigkeit reichen.

Drei Phasen:

  • Entschuldigungs-, Beschützer*innenphase (Verständnis, Erklärungen gegenüber Anderen, heilen wollen)
  • Kontrollphase (vernichten oder verstecken von Suchtmitteln, Schein nach außen wahren)
  • Anklagephase (Schuldzuschiebung, Suche nach Unterstützung bei anderen Personen und dadurch neue Motivation)

Ein Teufelskreis aus Bestandteilen wie Streit, Versöhnung, Versprechen, Enttäuschung, Hoffnung und Verzweiflung ist entstanden.

Der Weg in die Co-Abhängigkeit ist schleichend. Genau wie die Wesensänderung der Suchtkranken, rutschen Co-Abhängige in ähnliche festgefahrene Verhaltensmuster, welche sie genauso krank machen werden. Deshalb benötigen sie ebenso Hilfe und Therapie, zum Beispiel in Selbsthilfegruppen, auf Kuren in psychosomatischen Kliniken oder in ambulanten Therapieformen.

Hilfe für Angehörige

Die Jugend- und Drogenberatung Wolfsburg fühlt sich ausdrücklich auch für die Belange von Angehörigen zuständig. Sie können unser Beratungsangebot auch ohne Beteiligung der Konsumierenden / Betroffenen in Anspruch nehmen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Craving ist der Fachbegriff für das umgangssprachliche "Suchtverlangen" und bezeichnet somit einen psychischen Zustand eines Menschen, die Wirkung der (in der Vergangenheit) konsumierten Drogen wieder erleben zu wollen.

Drogen bewirken einen positiv bewerteten Gefühlszustand (der sich mit der Fortdauer der Einnahme abschwächt). Wenn dieser positive Zustand endet, kann das Verlangen auftreten, diesen Zustand wieder herbeizuführen. In der Regel ist dafür die mehrmalige Einnahme dieser Droge notwendig. Craving tritt stärker in den Situationen auf, in denen vorher der Konsum von Drogen stattfand, weshalb Personen, die den Konsum nicht fortführen wollen, solche Situationen vermeiden sollten.

Ein Drogenscreening beinhaltet eine langfristige Überwachung des Drogenkonsums einer Person. Es werden regelmäßig Drogentests durchgeführt, um festzustellen ob sich das Konsumverhalten auch wirklich dauerhaft geändert hat. Häufig geht es um den Nachweis von Cannabis-Abbauprodukten in Zusammenhang mit der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, bzw. einer MPU.

Es können Blut und Urin untersucht werden, wobei die Nachweisbarkeitsdauer im Blut kürzer ist als im Urin. Die Dauer der Nachweisbarkeit variiert je nach Substanz, Konsumfrequenz und –menge. GHB ist z.B. nur wenige Stunden nachweisbar, THC ggf. über mehrere Wochen. Mit einer Urinprobe können eine einzelne Substanz oder mehrere Substanzen gleichzeitig untersucht werden.

Drogentests bei der Jugend- und Drogenberatung Wolfsburg

Wir führen nur Urinkontrollen und keine Blut- oder Haaranalysen durch. Die Drogentests (auch Urinkontrollen genannt) können als Schnelltests oder Labortests ausgewertet werden. Die Tests können einzeln oder als Reihenuntersuchung veranlasst werden. Weitere Informationen finden Sie hier.


Urinkontrollen zur Vorbereitung auf eine MPU können im Moment in Wolfsburg nur beim TÜV Hessen und dem TÜV Nord durchgeführt werden.

Werden der Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) Sachverhalte bekannt, die auf den Konsum von Drogen Rückschlüsse erlauben, muss diese Behörde diese Sachverhalte aufklären. Der Führerschein wird entzogen, wenn die kommunale Behörde Zweifel an der Fahreignung hat. Diese Zweifel können entstehen, wenn bekannt wird, dass Drogenkonsum oder Drogenbesitz stattgefunden hat. In diesen Fällen droht der Entzug der Fahrerlaubnis, auch ohne Bezug des Drogenkonsums zum Straßenverkehr.

Unter ganz bestimmten Voraussetzungen gilt dies nicht für den Gebrauch von Cannabis. So ist der gelegentliche Konsum von Cannabis dann mit der Fahreignung vereinbar, wenn kein Mischkonsum mit Alkohol betrieben wird und bei Verkehrsteilnahme keine aktive Rauschwirkung mehr vorhanden ist.

Wird der Führerschein entzogen, kann nur ein positives Gutachten einer "Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung" (MPU) diese Zweifel ausräumen und der Führerschein somit zurückerlangt werden.

Vorher sind in fast allen Fällen spezielle Abstinenznachweise zu diversen Substanzen und andere, den Drogenkonsum beendende Maßnahmen zu erbringen. Eine gute vorherige Beratung über diese je nach Fall auch unterschiedlichen Anforderungen erscheint unerlässlich, um die Fahrerlaubnis wieder zu erlangen. Diese Schwierigkeiten können letztendlich mit Sicherheit nur vollständig vermieden werden, wenn auf den Konsum und Besitz von Drogen ganz verzichtet wird; mindestens sollte der Konsum von Drogen und die Verkehrsteilnahme (Rauschnachwirkzeit beachten!) immer und sicher voneinander getrennt werden.

Die Jugend- und Drogenberatung Wolfsburg bietet eine kostenpflichtige MPU-Vorbereitung an. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ist jemand von einer Substanz abhängig, so kommt es bei Absetzen oder Dosisreduktion zu Entzugserscheinungen. Die Intensität und Gefährlichkeit der Entzugssymptome sind je nach Droge unterschiedlich und hängen auch von der Dauer des Konsums ab.

Jede Substanzgruppe erzeugt eigene spezifische Entzugssymptome. Treten Entzugserscheinungen auf, ist dies mit ein Kriterium für die Diagnose einer Abhängigkeitserkrankung. Es wird weiterhin zwischen körperlichen und psychischen Entzugserscheinungen unterschieden. Die Körperlichen setzen bereits wenige Stunden nach der letzten Dosis ein und erreichen meist nach 24-48 Stunden ihren Höhepunkt. Beispiele dafür sind Schlafstörungen, Unruhe, Schweißausbrüche, Gliederschmerzen, Übelkeit, Kreislaufstörungen oder Krampfanfälle. Psychische Entzugserscheinungen sind beispielsweise Angst, Depressionen, Selbstmordgedanken oder das sogenannte Craving. Konsument*innen von Betäubungsmitteln die sowohl körperlich als auch psychisch abhängig machen sind demzufolge am schwersten betroffen. Einige Substanzen rufen nur eine psychische Abhängigkeit hervor.

Hier beispielhaft einige Substanzen, bei deren Absetzen oder Reduzierung Entzugserscheinungen auftreten:
Alkohol
körperliche Entzugssymptome
  • Magenschmerzen
  • schweres Unwohlsein
  • Pulsjagen
  • Blutdruckerhöhung
  • Unterzuckerung
  • Schwitzen
  • Juckreiz
  • Mundtrockenheit
  • Händezittern
  • Sprachstörungen
  • Muskel- und Kopfschmerzen
  • Empfindungs-, Gang-, und Sehstörungen
  • gelegentlich Krampfanfälle
  • Schlaflosigkeit
psychische Entzugssymptome
  • Angst
  • Reizbarkeit
  • innere Unruhe
  • depressive Verstimmungen
  • Konzentrations-, und Gedächtnisstörungen
  • Halluzinationen
  • Gedanken kreisen oft um die Beschaffung von Alkohol
Opioide
körperliche Entzugssymptome
  • Unruhe
  • Schwächegefühl
  • extremer Schüttelfrost
  • Schweißausbrüche
  • Tränenfluss
  • Anstieg der Körpertemperatur
  • Anstieg der Herzfrequenz
  • Kreislaufversagen
  • Blutdruckkrisen
  • Durchfall
  • heftiges Gähnen (häufig verrenken des Kiefers)
  • dünner Schleim fließt aus der Nase
  • Haut ist extrem kalt "cold turkey" (wörtlich: kalter Truthahn; Szeneausdruck für extreme Gänsehaut)
  • Gedärme fangen mit Gewalt an zu arbeiten
  • Ruckartiges, starkes zusammenziehen der Magenwände, dadurch explosives Erbrechen oft mit Blut versetzt
  • Heftige Kontraktionen der Eingeweide (riffeliges und knotiges Aussehen der Haut)
  • starke Leibschmerzen steigern sich schnell
  • geschüttelt von Zuckungen
  • "kicking the habit" (wörtlich: Treten der Gewohnheit; Bezeichnung für unfreiwilliges Treten mit den Beinen)
  • schmerzhafte Krämpfe der gesamten Körpermuskulatur
psychische Entzugssymptome
  • Schlaflosigkeit
  • Reizbarkeit
  • Depressionen
  • Angst
  • Suizidgedanken
  • Craving
Benzodiazepine
körperliche Entzugssymptome
  • Schlaflosigkeit
  • Krampfanfälle
psychische Entzugssymptome
  • Schlafstörungen
  • intrusive Erinnerungen
  • Panikattacken
  • generalisierte Angstzustände
  • Phobien
  • Depressionen
  • Aggressionen
  • Zwangsstörungen
  • übersteigerte Sinneswahrnehmung
  • Depersonalisierung
  • Derealisation
Kokain
körperliche Entzugssymptome
  • Offiziell keine. Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass das Rauchen und Spritzen von Kokain neben den psychischen ebenfalls zu einer körperlichen Abhängigkeit führen kann.
psychische Entzugssymptome
  • starke Depressive Verstimmungen und/oder Ängste
Cannabis
körperliche Entzugssymptome
  • Muskelzittern
  • Schwitzen
  • erhöhte Temperatur
  • Durchfall
  • Magenprobleme
  • Übelkeit
  • Nervosität
  • Unruhe
  • Kopfschmerzen
  • Schlafprobleme
psychische Entzugssymptome
  • wirre Träume
  • verminderter Appetit
  • Aggressivität
  • Depressionen
  • Angst

Weiterführende Informationen finden Sie in dem Artikel "Entzugssyndrom" auf Wikipedia.

Das Gesetz, das diese Frage regelt, ist das BtMG. Im §29 Abs. 1 Satz 3 heißt es "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe wird bestraft wer, Betäubungsmittel besitzt ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein.". Folglich ist jeglicher Besitz von Drogen illegal.

Nicht legal, aber auch nicht bestraft

Die Strafen sind abhängig von der Substanz, den Umständen, der Menge, dem Tatort und der Beurteilung eines Vorfalles von zuständigen Richter*innen und Staatsanwält*innen. Fast überall führt der Besitz geringer Mengen zum Eigenbedarf gewöhnlich zwar zur Anzeige, nicht aber zu einer Anklage. Nach dem Legalitätsprinzip in Deutschland, ist die Polizei verpflichtet jeden entdeckten Verstoß zur Anzeige zu bringen. Die Richter*in hat letztendlich die Möglichkeit ein Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen (§153 StPO). In vielen deutschen Bundesländern gilt bei Cannabisprodukten eine Obergrenze als Richtwert für die Einstellung eines Verfahrens. In Niedersachsen gilt eine Obergrenze von 6 Gramm Cannabis.

Bei Besitz von anderen illegalen Drogen liegt die Obergrenze einer geringen Menge viel niedriger, auch hier kommt es normalerweise nicht zu einer Anklage. Trotzdem darf nicht vergessen werden, dass dabei wie schon erwähnt auch die Art der Droge, der Tatort und die Umstände der Straftat eine Rolle spielen, so dass eine Anklage auch beim Besitz einer geringen Menge nicht sicher auszuschließen ist.

Bei Betäubungsmitteln in Tablettenform wird in der Regel eine Tablette als geringe Menge beziehungsweise Eigenbedarf angesehen.

Entscheidend sind auch die Umstände

Die genannten Obergrenzen geringer Mengen dienen ausschließlich als ein Richtwert. Sprechen andere Indizien dafür oder dagegen, dass ein Drogenbesitz zum Eigenbedarf dient, darf ein Richter oder Staatsanwalt von diesen Richtwerten abweichen. Außerdem hat kein Mensch einen gesetzlichen Anspruch auf Einstellung eines Verfahrens, aufgrund des Besitzes geringer Mengen. Ebenso besteht keine Verpflichtung, Drogendelikte, welche über diesen Obergrenzen liegen, bestrafen zu müssen. Die alleinige Entscheidung liegt bei den Richter*innen.

Zu beachten ist weiterhin, dass Delikte besonderer Härte im Regelfall nicht eingestellt werden. Zum Beispiel wenn Drogen in die Hände von Kindern geraten oder geeignet sind, um ein öffentliches Ärgernis zu erregen, beispielsweise Drogenkonsum auf dem Schulhof, in Justizvollzugsanstalten oder bei Massenveranstaltungen.

Also vereinfacht: Keine Art von Drogenbesitz ist legal. Bestimmte Arten von Drogenbesitz werden nicht bestraft.

Weiterführende Informationen finden Sie in dem Artikel "Drogenbesitz" auf Wikipedia und im § 29 BtMG.

Die Spermienbildung beim Mann kann sich in der Qualität und auch in der Menge deutlich reduzieren. Der Konsum jeglicher Drogen, ob Kokain, Heroin oder Cannabis, verringert die Samenqualität und wirkt sich somit auf die Fruchtbarkeit aus. Folgend werden einige Beispiele von Wirkungsweisen der Drogen auf die Fruchtbarkeit des Mannes aufgezählt:

Cannabis
kann zu Problemen in der Spermienbildung führen. Das THC des Cannabis schwächt die Aktivität der Spermien sowie die Fähigkeit in die Eizelle zu gelangen
Anabole Steroide
(z.B. Doping) können Unfruchtbarkeit hervorrufen, stören die Spermaproduktion und können zu einer Hoden-Atrophie („Schrumpfhoden“) führen. In extremen Fällen stellen die Hoden ihre Funktion vollständig ein und produzieren weder Hormone noch Spermien
LSD
kann Chromosomenschädigung verursachen
Ecstasy
hat bereits im Gehirn (Hypothalamus) negative Effekte und beeinflusst schon von dort aus die Fruchtbarkeit, beeinflusst die Aktivität in Hirnregionen, welche auch für den Hormonhaushalt und die Fruchtbarkeit (Bildung von Spermien) zuständig sind. Ecstasy bewirkt also eine niedrigere Aktivität im Hypothalamus sowie dadurch eine geringere Produktion von Testosteron, auch die Konzentration der Spermien wird beeinflusst (bei der Frau steuert der Hypothalamus den Eisprung, d.h. Ecstasy wirkt sich darauf aus)
Alkohol
kann die sexuelle Leistungsfähigkeit mindern
Antidepressiva
Beschädigung der Spermien führt dazu, dass die Eizelle sich nicht bzw. nur sehr schwer in die Gebärmutterschleimhaut einnisten kann
Antibiotika, Psychopharmaka, sowie Medikamente gegen Bluthochdruck
kann zu Erektionsproblemen führen und auch die Qualität der Spermien zeitweise, aber auch für immer herabsetzen

Drogen und besonders Alkohol können zu einer Abnahme des männlichen Hormons Testosteron führen. Testosteron trägt zur Spermienbildung bei. Bei Beendigung des Konsums kann sich der Hormonhaushalt innerhalb weniger Monate jedoch wieder normalisieren.

Weiterhin kann durch eine Abhängigkeit von Alkohol und/oder Drogen bei der Frau eine Störung des weiblichen Zyklus auftreten. Die Menstruation kann ausbleiben, sehr unregelmäßig sein oder ohne einen vorher stattgefundenen Eisprung auftreten. Des Weiteren entstehen einige Schwierigkeiten und Beeinträchtigungen für eine Schwangerschaft sowie eine Vielzahl an Schädigungen für ein ungeborenes Kind.

Von psychischer Abhängigkeit wird gesprochen, wenn das Konsummuster Formen einer Abhängigkeit hat, aber keine körperlichen Entzugssymptome bewirkt. Die psychische Abhängigkeit zeigt sich dadurch, dass die Betroffenen das übermächtige Bedürfnis entwickeln, diese Substanz zum Leben zu benötigen.

Ohne diese Droge (Substanz) kommt es zum Stimmungsabfall, innerer Unruhe, Gereiztheit bis hin zu Aggressivität und dem starken Drang, diese Substanz unbedingt wieder einzunehmen.

Die psychische Abhängigkeit stellt für die Behandlung dieser Störung die größte Herausforderung dar, da sie noch lange Zeit nach der Abstinenz anhalten kann.

Einige Drogen bewirken trotz häufigen Konsums (auch über längere Zeit) keine oder nur gering ausgeprägte körperliche Abhängigkeitssymptome, zum Beispiel Amphetamin, Kokain, Cannabis und Nikotin. Andere Drogen führen, zum Teil bereits nach kurzer Zeit der Einnahme, zu ausgeprägter körperlicher Abhängigkeit, wie zum Beispiel Heroin, Benzodiazepine (Beruhigungsmittel) und Alkohol. Ohne die Substanz treten dann teilweise auch schwerwiegende (und eine medizinische Behandlung erforderlich machende) körperliche Symptome auf.

Die Verschwiegenheitspflicht (auch: Schweigepflicht) ist im engeren Sinn die rechtliche Verpflichtung bestimmter Berufsgruppen, ihnen anvertraute Geheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben.

Die Schweigepflicht wird im Strafgesetzbuch durch § 203 (Verletzung von Privatgeheimnissen) definiert. Hier ist auch geregelt, welche Berufsgruppen der Schweigepflicht unterliegen - unter anderem auch "Berater für Suchtfragen in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle".

Die Schweigepflicht dient dem Schutz des persönlichen Lebens- und Geheimnisbereichs einer Person, die sich unserer Einrichtung anvertraut. Sie ist damit die Grundlage dafür, dass jeder in einer Beratung offen über seine Probleme reden kann, ohne dass Behörden, Polizei, Arbeitgeber*innen oder Angehörige hierüber Auskunft erhalten könnten.
Beratung ist von einem Vertrauensverhältnis abhängig, das nur entstehen kann, wenn die Hilfesuchenden sich darauf verlassen können, dass die anvertrauten Informationen nicht unbefugt weitergegeben werden. Insbesondere auch dann, wenn auch Straftaten offenbart werden.

Die Mitarbeiter*innen der Jugend- und Drogenberatung Wolfsburg dürfen also normalerweise niemandem mitteilen, dass es einen Beratungskontakt gibt oder was der Inhalt dieses Kontaktes ist. Außerdem muss der Name für eine Beratung nicht genannt werden, sie kann auch anonym telefonisch oder online erfolgen.

Da es sich bei der Schweigepflicht um ein hohes Rechtsgut handelt, dessen Missachtung mit schweren Sanktionen belegt wird, gibt es nur wenige Ausnahmen, die einen Bruch der Schweigepflicht rechtfertigen. Diese Ausnahmen werden hier beschrieben.

Weiterführende Informationen finden Sie unter § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) und im Artikel zur Verschwiegenheitspflicht auf Wikipedia.

Drogenkonsum gilt als eine Form von Risikoverhalten im Jugendalter.

Die Jugendphase als Übergang von Kindheit in den Erwachsenen-Status ist geprägt von der Bewältigung elementarer Entwicklungsaufgaben:

  • Akzeptanz des eigenen Körpers
  • Ablösung (auch emotionale) von den Eltern realisieren
  • Kontakte zu Gleichaltrigen aufbauen
  • Werte und Normen für das eigene Verhalten entwickeln
  • schulische und berufliche Ausbildung zielführend bestreiten

Diesen Herausforderungen steht die reale Umwelt des Jugendlichen gegenüber, die als mehr oder weniger passend wirkt, diesen Aufgaben gerecht zu werden.

Für den Jugendlichen vermitteln sich diese Entwicklungsaufgaben in Form von elementaren Grundbedürfnissen nach Unabhängigkeit, Gemeinschaft, Beziehungen, Selbstverwirklichung, intensivem Erleben und Selbstsicherheit. Jugendliche realisieren nun diejenigen Verhaltensweisen, die diese Grundbedürfnisse befriedigen (und damit der Erledigung der Entwicklungsaufgaben dienen).

Risikoverhalten wird dann gebildet, wenn die realen Bedingungen die Befriedigung der grundlegenden Bedürfnisse (dauerhaft) entgegenstehen und damit als negative Faktoren wirken, wie zum Beispiel:

  • instabile und konflikthafte Beziehungen zu den Eltern
  • unangemessene Erwartungen der Eltern
  • Schulversagen
  • Schwierigkeiten bei der Integration in eine Gleichaltrigengruppe
  • Gefühl der Benachteiligung gegenüber Anderen
  • Nichtakzeptanz des eigenen Körpers

In diesem Kontext kann Risikoverhalten (eine spezifische Form ist der Konsum von Drogen) von einem Jugendlichen gewählt werden, um durch dieses Verhalten in einem subjektiv als schwierig empfundenen Umfeld grundlegende Bedürfnisse befriedigen zu können.
Die mittel- und langfristigen Folgen des riskanten Verhaltens (Drogenkonsum) werden ausgeblendet, weil der kurzfristige Gewinn (Befriedigung eines elementaren Bedürfnisses) im Vordergrund steht. Der Drogenkonsum kann zusätzlich zur Überblendung der als negativ empfundenen Lebenssituation dienen ("Problemflucht") und damit wesentlich verstärkt werden.
Dies ist der Kontext für den problematischen Drogenkonsum von Jugendlichen.

Davon zu unterscheiden ist Probier- und/oder Gelegenheitskonsum von Jugendlichen, die eher wenig Profil zur Ausbildung von Risikoverhalten besitzen.

Es ist durchaus möglich, dass Jugendliche, auch über eine gewisse Zeit, gelegentlich, meist zu bestimmten Anlässen (Festivals, Partys) in den Jugendkulturen verbreitete Drogen (zum Beispiel: Cannabis, Ecstasy) einnehmen, und damit Risiken eingehen.
Sofern es sich bei diesem Verhalten aber nicht um "notwendiges" Verhalten (zur Erlangung wichtiger Bedürfnisse und/oder zur Minderung negativer Empfindungen) handelt, die für den Jugendlichen anders nicht realisiert werden können, ist das Gefährdungspotenzial durch diese Probehandlungen eher als gering zu bewerten.

Umgangssprachlich wird damit der § 35 aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) bezeichnet, der sich mit einer möglichen Rückstellung einer Freiheitsstrafe im Zusammenhang mit einer Drogenabhängigkeit beschäftigt.

Die Verurteilten müssen nicht in Haft, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Freiheitsstrafe beträgt nicht mehr als zwei Jahre.
  • Es steht fest, dass die Tat (bei Gesamtfreiheitsstrafen ALLE Taten) auf Grund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen wurde. Dies muss auch im schriftlichen Urteil stehen.
  • Die Verurteilten befindet sich wegen ihrer Abhängigkeit in einer ihrer Rehabilitation dienenden Behandlung (z.B. Entwöhnungstherapie) oder der Beginn einer solchen Maßnahme ist gewährleistet.

Während der Behandlungszeit müssen die Verurteilten der Staatsanwaltschaft regelmäßig Nachweise über die Behandlung vorlegen. Außerdem ist die Behandlungsstätte verpflichtet, der Staatsanwaltschaft einen Therapieabbruch mitzuteilen.

Wird die Behandlung nicht angetreten, es werden keine Nachweise eingereicht oder die Behandlung wird abgebrochen und eine zeitnahe Wiederaufnahme steht nicht in Aussicht, kommt es zum Widerruf der Zurückstellung, d.h. es wird ein Haftbefehl ausgestellt.

Nach einem Widerruf kann eine erneute Strafzurückstellung beantragt werden.

Die Zurückstellung der Strafvollstreckung muss schriftlich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft beantragt werden.

Brauchen Sie Unterstützung bei der Beantragung?

Wenn Sie Unterstützung bei der Beantragung einer geeigneten Therapie oder einer Strafzurückstellung brauchen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Hier finden Sie Hinweise zur Kontaktaufnahme.


Weiterführende Informationen finden Sie auch im Originaltext des §35 BtMG.

Der Begriff der Substitution bedeutet, einfach gesagt, Ersatz. In der Suchthilfe wird der Begriff verwendet, wenn Menschen mit einer Heroinabhängigkeit von Ärzt*innen einen Ersatzstoff bekommen.

Dieser Ersatzstoff, meist Methadon, gelegentlich aber auch Codein, Subutex oder Polamidon, wird benutzt, um die körperlichen Entzugssymptome zu mindern. Anders als bei Konsum von Heroin oder anderen Opioiden rufen diese Ersatzstoffe aber keine berauschende Wirkung hervor.

Die Gefahr einer Abhängigkeit von den Ersatzstoffen besteht dennoch. Um dem entgegen zu wirken wird die von Ärzt*innen verabreichte Dosis schrittweise verringert.

In Wolfsburg gibt es aktuell zwei Ärzt*innen, die Substitution durchführen, im näheren Umkreis aber auch noch weitere.

Hier finden Sie die Adressen der ÄrztInnen und weitere Informationen zum Thema Substitution.

Im Anschluss an eine stationäre Therapie besteht die Möglichkeit eine Nachsorge für sich in Anspruch zu nehmen. Das Angebot soll eine ambulante Möglichkeit zur langfristigen Sicherung und Festigung der erworbenen Verhaltensweisen und Einstellungen aus der stationären Therapie darstellen. Konkret zielt die Nachsorge darauf ab, eine nachhaltige Festigung der Abstinenz und ggf. der Erwerbsfähigkeit sowie der Teilhabefähigkeit insbesondere durch Rückfallprophylaxe, Krisenintervention und der Förderung der Selbständigkeit und der sozialen Aktivitäten herzustellen.

Die Leistung muss spätestens 3 Monate nach Beendigung der stationären Therapie beginnen, umfasst 20 Gesprächseinheiten und dauert i.d.R. 3 bis 6 Monate. Die Beantragung erfolgt aus der stationären Therapie heraus. Eine Verlängerung ist möglich. Das Nachsorgeangebot kann sowohl in Rahmen von Einzelgesprächen, als auch in einem Gruppensetting stattfinden. Die Entscheidung erfolgt in auf Grundlage der einrichtungsinternen Kapazitäten sowie den individuellen Wünsche und Vorstellungen der Betroffenen.

In der Jugend- und Drogenberatung kann eine ambulante Nachsorge durchgeführt werden. Nehmen Sie bei Interesse gerne Kontakt auf.

Um eine stationäre medizinische Rehabilitation zu bekommen, ist ein Antrag beim zuständigen Kostenträger zu stellen. Kostenträger für eine Therapie kann die zuständige Rentenversicherung, die Krankenkasse oder das Sozialamt sein.

Die Rentenversicherung ist dann zuständig, wenn man in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung sechs Kalendermonate lang Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Ist dieses nicht der Fall, wird die Rentenversicherung eine Kostenübernahme ablehnen und den Antrag an die zuständige Krankenkasse weiterleiten.

Die Sozialhilfe erbringt Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (= Entwöhnungstherapie), wenn kein anderer Träger die Kosten übernimmt.

Es gibt ein breites Angebot an Einrichtungen zur Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen. Sie unterscheiden sich in ihrer Form (ambulant, stationär), ihrer Ausrichtung (legale oder illegale Substanzabhängigkeit, nicht-stoffgebundene Abhängigkeit), ihren Angeboten und Inhalten.

Sie sollten sich gut informieren und überlegen, welche Klinik für Sie passend ist. Sie müssen sich ggf. bei den in Frage kommenden Einrichtungen bewerben (manche Kliniken wünschen ein kleines Bewerbungsschreiben mit Darstellung der Lebensgeschichte und der Entwicklung der Abhängigkeit).

Wenn Sie Unterstützung bei der Auswahl einer geeigneten Therapieeinrichtung oder der Beantragung einer Kostenbewilligung brauchen, helfen wir Ihnen gern weiter. Hier finden Sie Hinweise zur Kontaktaufnahme.


Wenn Sie eine ambulante Therapie bei der Jugend- und Drogenberatung Wolfsburg machen möchten, finden Sie hier weitere Informationen.

Die in der Tabelle unten angegebenen Zeiten für die Nachweisbarkeit der verschiedenen Substanzen im Urin und im Blut sind nur ungefähre Anhaltspunkte. Die genaue Nachweisbarkeitsdauer hängt von folgenden Faktoren ab:

  • konsumierte Menge
  • Häufigkeit des Konsums (insbesondere bei Stoffen, die sich im Körper anreichern)
  • tatsächlicher Wirkstoffgehalt in der konsumierten Substanz
  • Nachweisgrenzen des angewandten Testverfahrens
  • individuelle Abbaugeschwindigkeit des Körpers
  • allgemeine körperliche Verfassung, insbesondere des Stoffwechsels

Wir übernehmen daher keine Gewähr für die folgenden Angaben!

Droge / Markenname nachzuweisende Substanz Urin Blut Bemerkungen Quelle
Angel Dust PCP (Phencyclidin) 3 - 30 Tage*   * abhängig von der Regelmäßigkeit des Konsums www.gesundheit.gv.at, 2022
Crystal, Speed, Meth (Meth-)Amphetamine 1 - 4 Tage 6 - 24 Std. - Labor Krone, Bad Salzuflen, 2021
Verlag für Rechtsjournalismus GmbH, Berlin, 2024
Barbiturate Barbiturate 2 Tage bis 3 Wochen* 1 - 7 Tage* * abhängig von individueller Wirkdauer des Präparats Labor Krone, Bad Salzuflen, 2022
Benzos, Diaz, Flunis, Valium® Benzodiazepine 3 Tage bis 6 Wochen* mehrere Stunden bis Tage* * abhängig von Dosierung und Einnahmedauer Labor Krone, Bad Salzuflen, 2021
Subutex®, Temgesic®, Suboxone® Buprenorphin 1 - 7 Tage mehrere Stunden -
Cannabis, Haschisch, Gras Tetrahydrocannabinol (THC) 2 Tage bis 3 Monate* 1 Tag bis mehrere Wochen* * stark abhängig von Einnahmedauer Labor Krone, Bad Salzuflen, 2021
Remedacen®, Remmis Codein, Dihydrocodein (DHC) bis zu 3 Tage* 10 - 20 Std. abhängig vom pH-Wert des Urins Labor Krone, Bad Salzuflen, 2021
Ecstasy MDMA 1 - 3 Tage* 6 - 24 Std. * abhängig vom pH-Wert des Urins Labor Krone, Bad Salzuflen, 2021
GHB, Liquid Ecstasy, K.O.- Tropfen gamma-Hydroxybuttersäure bis max. 12 Std. bis max. 8 Std. - Labor Krone, Bad Salzuflen, 2021
Heroin Opiate 2 - 3 Tage* 1 - 10 Std. * abhängig vom pH-Wert des Urins www.laboroxx.de, 2022
Heroin Morphin 2 - 3 Tage* 3 - 10 Std.** * abhängig vom pH-Wert des Urins
** bei hoher Dosierung bis zu 20 Std.
www.laboroxx.de, 2022
Kokain, Crack, Base Kokain 1 - 6 Tage wenige Tage - Labor Krone, Bad Salzuflen, 2021
LSD, Acid Lysergsäure­diethylamid 1 - 2 Tage max. 4 Std. stark dosisabhängig Labor Krone, Bad Salzuflen, 2021 und www.laboroxx.de, 2022
Methadon, L-Polamidon® Methadon 1 - 4 Tage bis 24 Std. -
Valeron® Tilidin bis zu 5 Tage   - Labor Krone, Bad Salzuflen, 2021
Tramal® Tramadol max. 3 Tage   - Labor Krone, Bad Salzuflen, 2021

Stand: Juli 2022

Diese Tabelle können Sie hier als PDF-Datei öffnen

Für weitere Informationen und Urinkontrollen, wenden Sie sich einfach an das Team der Beratungsstelle. Sie geben Ihnen gern weitere Informationen zur Nachweisbarkeit von Substanzen (auch online).

Sie können Urinanalysen in Form von Schnelltests und Laboranalysen in der Jugend- und Drogenberatung Wolfsburg durchführen lassen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ein sogenanntes Abhängigkeitssyndrom wird in Deutschland gemäß des Diagnosesystems ICD-10 als "F1x.2" diagnostiziert, als "eine Gruppe von Verhaltens-, kognitiven und körperlichen Phänomenen, die sich nach wiederholtem Substanzgebrauch entwickeln".

Demnach liegt eine Abhängigkeit vor, wenn mindestens drei der folgenden Kriterien innerhalb der letzten 12 Monate zutreffen:

  • Starker Wunsch, die Substanz einzunehmen
    also ein wiederkehrendes starkes/übermächtiges Verlangen oder eine Art Zwang
  • Schwierigkeiten, den Konsum zu kontrollieren
    also eine verminderte Kontrollfähigkeit was z.B. den Beginn, die Beendigung oder die Menge des Konsums betrifft
  • Anhaltender Substanzgebrauch trotz schädlicher Folgen
    also trotz eines Zusammenhangs mit negativen körperlichen, psychischen und/oder sozialen Folgen
  • Dem Substanzgebrauch wird Vorrang vor anderen Aktivitäten und Verpflichtungen gegeben
    also Vernachlässigung anderer Interessen und Verpflichtungen - die Substanz wird zum Lebensmittelpunkt
  • Es entwickelt sich eine Toleranzerhöhung
    also die Notwendigkeit des Konsums immer größerer Mengen, um den gewünschten Effekt zu erzielen
  • Es entwickelt sich manchmal ein körperliches Entzugssyndrom
    also sehr negative Symptome beim Absetzen eines Stoffes, der körperlich abhängig macht (z.B. Heroin, Alkohol)

Das Abhängigkeitssyndrom kann sich auf einen einzelnen Stoff beziehen (z.B. Tabak, Alkohol oder Diazepam), auf eine Substanzgruppe (z.B. opiatähnliche Substanzen) oder auf ein weites Spektrum unterschiedlicher Substanzen.

Vorweg ist diese Frage sehr leicht zu beantworten: In den Beratungsgesprächen in der Jugend- und Drogenberatung Wolfsburg wird der Konsum von Cannabis nicht verharmlost. Und er wird auch nicht dramatisiert.

Aber dann wird es auch schon komplizierter. Wir betrachten jeden Cannabiskonsumenten und seine Lebensumstände sehr genau und differenziert. Eine Gefahrenanalyse für Cannabiskonsum, die auf alle Menschen und Konsummuster in allen Lebensumständen zutrifft, wäre nicht seriös.

Leider ist in diesem Thema eine so große Portion Ideologie enthalten, dass Ratsuchende (Konsumenten wie auch Angehörige) sich teilweise nicht auf sachliche Bewertungen einlassen können. Möglicherweise stellt sich dadurch gelegentlich ein subjektives Empfinden von Verharmlosung / Dramatisierung ein. Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass es nicht hilfreich ist, in solchen Kategorien zu denken.

Vielmehr sind in der Beratung die allgemeinen Risiken jeweils in Beziehung zu setzen mit den individuellen Bedingungen der Person, die diese Droge einnimmt. Physische und psychische Konstitution, Lebensalter, soziale Integration und natürlich Konsumhäufigkeit und Konsumdauer sind als die wichtigsten Parameter dieses individuellen Risikos zu benennen.
Aus dieser Grundhaltung heraus entwickeln wir in der Beratung gemeinsam mit Ihnen Ihre ganz individuellen Lösungsmöglichkeiten.

Da uns die Brisanz dieses Themas bewusst ist, haben wir unsere fachliche Sicht auf das Thema in unserer Leitlinie zur Beratung von Cannabis-Konsumenten und deren Angehörigen verfasst. Hier eine Zusammenfassung dieser Leitlinie:


Cannabis ist nach Alkohol die in Deutschland am weitesten verbreitete Rauschdroge. Mehrere Millionen Menschen konsumieren hier Cannabis gelegentlich oder regelmäßig. Dies, obwohl der Besitz nach dem aktuellen Stand des Betäubungsmittelgesetzes verboten ist. Die Jugend- und Drogenberatung Wolfsburg wird auch von Menschen aufgesucht, die hinsichtlich ihres eigenen Cannabiskonsums oder als Angehörige von Cannabis-Konsumenten Beratung suchen.
Wir möchten in unserer Beratung individuelle Folgenabschätzung anbieten. Diese basiert auf dem derzeitigen Erkenntnisstand und soll für Konsumierende und Angehörige eine orientierende Hilfe sein.

Eine gründliche Auseinandersetzung mit den Folgen des Cannabiskonsums zeigt ein differenziertes Bild. Es ergeben sich für in erster Linie ungeübte Konsumenten Risiken in Form von negativen Akutfolgen (Herzschlag, Übelkeit, zum Teil starke Ängste). Hinsichtlich langfristiger Folgen des Cannabiskonsums ergeben sich für bestimmte Personengruppen erhöhte Risiken: Kinder und Jugendliche, Herz- und Lungenpatienten, psychisch Kranke bzw. Menschen mit psychischen Störungen. Hierzu gehören auch Personen mit einem erhöhten Risiko zur Ausbildung einer psychotischen Störung (Schizophrenie). Darüber hinaus kann sich jeder Drogenkonsum aufgrund der Verstärkerfunktion durch die („belohnende“) Rauschwirkung zu einem problematischen, oder auch abhängigen Konsum entwickeln. Der starke Anstieg der Fallzahlen von Cannabiskonsumenten in der Drogenberatung Wolfsburg ist begründet durch das zunehmende Interesse dieser Personen, das eigene Konsumverhalten fachlich zu reflektieren, zu reduzieren oder zu beenden.

Bei einer moderaten (gemäßigten, maßvollen) Einnahme von Cannabis, insbesondere wenn keine weiteren Risiken in der Person gegeben sind, werden die sonst (bei regelmäßiger, hochfrequenter Einnahme) zu befürchtenden langfristigen Folgen weniger wahrscheinlich. Was moderat neben der Abgrenzung zum hochfrequenten (täglichen oder fast täglichen) Konsum im Einzelnen heißt, ist auch von dem individuellen Risikoprofil dieser Person abhängig. Für die Jugend- und Drogenberatung Wolfsburg ergeben sich aus der fachlichen Analyse bestimmte Konsequenzen. Insbesondere eine Beratung, die das individuelle Risikogeschehen noch genauer ins Blickfeld nimmt und die offen ist auch für Bemühungen von Konsumenten, neben Abstinenz andere weniger riskante Konsummuster zu erlernen. Aber auch deutliche Hinweise an Menschen, die nie Cannabis einnehmen sollten, da es belegbare Anzeichen für eine erhöhte Gefährdungslage gibt.


Unsere ausführliche Leitlinie finden Sie hier als PDF-Dokument.

Wer sich dazu entschließt in einem Krankenhaus von Drogen zu entgiften, kann sich an die unten angegebenen Kliniken wenden. Die Anmeldung zu einer Entgiftung erfolgt telefonisch. Die meisten Kliniken haben eine Warteliste und erwarten regelmäßigen telefonischen Kontakt bis zur Aufnahme.

Eine Entgiftung ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Zum Aufnahmetermin mitzubringen ist eine Einweisung des behandelnden Hausarztes sowie die Versichertenkarte. Die Fahrkosten zur Entgiftung werden in der Regel von den Krankenkassen erstattet. Falls nicht die nächstgelegene Entgiftungsstation ausgewählt wird, muss bei manchen Krankenkassen allerdings noch eine Zustimmug eingeholt werden.

Eine stationäre Entgiftung kann je nach Substanz mit oder ohne medikamentöse Begleitung stattfinden. Je nach Krankenhaus werden auch verschiedene therapeutische Angebote bereitgehalten.

Eine Entgiftung sollte nicht verwechselt werden mit einer Therapie! Eine Drogentherapie (gleichbedeutend mit medizinischer Rehabilitation und Entwöhnungsbehandlung, siehe auch unter Therapie), kann erst nach vollständiger Entgiftung angetreten werden. In der Regel muss eine Rehabilitation vorher gesondert beantragt werden (z.B. über die Jugend- und Drogenberatung Wolfsburg), in einigen Fällen kann eine Rehabilitation auch in einem sogenannten "Nahtlosverfahren" aus der Entgiftung heraus beantragt und angetreten werden.

Entgiftungsstationen gibt es in Niedersachsen an folgenden Orten:

  • Göttingen
  • Hildesheim
  • Königslutter
  • Langenhagen
  • Lengerich
  • Lüneburg
  • Osnabrück
  • Sehnde
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