Psychosoziale Betreuung Substituierter
Die Psychosoziale Betreuung Substituierter (kurz: PSB) ist eine regelmäßige ambulante Betreuung oder Begleitung für Menschen die sich in einer Substitutionsbehandlung befinden. Die Inhalte dieser Betreuung variieren stark nach individuellen Bedürfnissen und den Lebenslagen der Betroffenen.
Als Drogenberatungsstelle stehen wir im regelmäßigen Kontakt mit den Substitutionsärzten der Region und bieten auf dieser Basis eine psychosoziale Betreuung für Substituierte an. Mit der Novellierung der Betäubungsmittel-Verschreibeverordnung (BtMVV) im Jahr 2017 ist die PSB nicht mehr verpflichtend, sodass wir durch freigesetzte Kapazitäten die Möglichkeit haben Einzelfälle intensiver und individueller zu betreuen, wovon beide Seiten profitieren.
Bei Interesse an einer Substitutionsbehandlung können Sie entweder mit uns oder direkt mit einem Substitutionsarzt Kontakt aufnehmen. Falls Sie direkt Kontakt zum Arzt aufnehmen, wird dieser Sie zu Beginn der Behandlung an uns verweisen. Wir klären gemeinsam mit Ihnen den mutmaßlichen Betreuungsbedarf. Begleitend zur medikamentösen Behandlung übernehmen unsere Mitarbeitenden aus dem Bereich psychosoziale Betreuung (psB) dann ggf. auch die Betreuung.
Substitutionsbehandlung
Substitution bedeutet Ersatz. Bei einer Substitutionsbehandlung wird das Substitutionsmittel in der Regel täglich in einer Arztpraxis eingenommen.
Ersetzt wird bei einer Substitutionsbehandlung das Suchtmittel Heroin durch ein Ersatzopiat, das regelmäßig in kontrollierten Mengen oral verabreicht wird. Alle Substitutionsmittel unterliegen den Maßgaben des Betäubungsmittelgesetzes.
Entweder man erhält den Ersatzstoff direkt beim Arzt oder mit einer Verordnung in einer Apotheke. Das Ersatzopiat wird täglich oral eingenommen.
Die Substitutionsbehandlung wird durch das Betäubungsmittelgesetz, die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung und Richtlinien geregelt.
Die Ersatzopiatbehandlung verfolgt folgende Ziele:
- Behandlung der Suchterkrankung einschließlich der zu Grunde liegenden psychischen Probleme
- Behandlung von Begleiterkrankungen
- HIV- und Hepatitis-Prävention
- Verringerung der Erkrankungsrate
- Verringerung der Sterblichkeitsrate
- Medizinische Maßnahmen zur Rehabilitation und Förderung von Gesundheit
- Entgegenwirken sozialer Desintegration und Verelendung
- Herausführung aus dem Drogenmilieu
- Entlastung für das soziale Umfeld und
- Vermeidung von Kriminalität
- ggf. soziale und berufliche Rehabiltation
Falls Sie überlegen, an einer Substitutionsbehandlung teilzunehmen, informieren wir Sie gern. Kontaktdaten finden Sie hier.
Psychosoziale Betreuung
Der individuell notwendigen Hilfebedarf der Klienten wird durch die psychosoziale Betreuung in Form von Einzelfallhilfe, Gruppenangeboten und Hilfen im Rahmen des case management abgedeckt. Teilweise in Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen (Jobcenter, Sozialamt, Schuldnerberatung, Gesundheitsamt, Justiz etc.) und selbstverständlich mit den substituierenden Medizinern.
Die Dauer und die Form des Hilfeangebots richtet sich nach den Therapiezielen, die zusammen mit dem Patienten erarbeitet werden. Ein von den BuB-Richtlinien vorgegebenes Therapieziel ist die Hinführung zur Beendigung der Substitution. Der individuelle Bedarf der Klientel steht jedoch auch hier im Vordergrund.
Während der Substitution besteht die Möglichkeit eine ambulante Rehabilitation in unserer Einrichtung durchzuführen, eine Strafzurückstellung nach § 35 BtMG ist möglich.
Die psychosoziale Betreuung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Finanziert wird sie in Niedersachsen vom Land und ist deshalb für den Patienten kostenfrei.
Liste mit substituierende Ärzten
Eine Liste der Substitutionsärzte im Raum Wolfsburg / Gifhorn finden Sie hier.