Beratung für Junge Menschen

Junge Menschen stehen heute vor vielen Herausforderungen, von schulischem Druck über Zukunftsängste bis hin zu sozialen und familiären Problemen.

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Aus unserer Beratungserfahrung wissen wir, dass Jugendliche dann u.a. auch zu Drogen greifen, um mit den verschiedenen Problemen umzugehen. Prävention und Aufklärung sind daher entscheidend, um Jugendliche über die Risiken und Alternativen zu informieren und gesündere Bewältigungsstrategien zu fördern.

Wir sind hier, um zu helfen und wollen den Jugendlichen eine vertrauensvolle, anonyme und kostenfreie Unterstützung in unserer Beratungsstelle anbieten.

Wir beraten, begleiten und unterstützen Jugendliche im Alter von 14 bis 26 Jahren, die Probleme und Sorgen in jeglichen Lebenslagen mit sich bringen.

Unser Angebot

Persönliche Gespräche in einem sicheren und vertraulichen Umfeld. Hier kannst du entscheiden, was und wie viel du erzählen möchtest. Uns ist wichtig, dass du dich bei uns wohl und zu nichts gedrängt fühlst. Du entscheidest das Tempo. Egal, ob du gerade einen Rat brauchst, dich in einer schwierigen Situation befindest oder einfach mal mit jemandem reden möchtest – wir sind für dich da.

Kontakt zur Beratungsstelle

Telefonnummer, Adresse, Mailadressen und interaktive Zugänge zur Beratungsstelle finden Sie hier.

Welche Kontaktmöglichkeiten wir bieten und wie wir arbeiten erfahren Sie unter Kontaktmöglichkeiten.

Onlineberatung

Mit der Onlineberatung können Sie unser Beratungsangebot auch über das Internet nutzen. Dies gilt sowohl für Konsumenten von illegalen Drogen, als auch für Angehörige. Hier geht es zur Onlineberatung.

Schweigepflicht - was bedeutet das?

Die Verschwiegenheitspflicht (auch: Schweigepflicht) ist im engeren Sinn die rechtliche Verpflichtung bestimmter Berufsgruppen, ihnen anvertraute Geheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben.

Die Schweigepflicht wird im Strafgesetzbuch durch § 203 (Verletzung von Privatgeheimnissen) definiert. Hier ist auch geregelt, welche Berufsgruppen der Schweigepflicht unterliegen - unter anderem auch "Berater für Suchtfragen in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle".

Die Schweigepflicht dient dem Schutz des persönlichen Lebens- und Geheimnisbereichs einer Person, die sich unserer Einrichtung anvertraut. Sie ist damit die Grundlage dafür, dass jeder in einer Beratung offen über seine Probleme reden kann, ohne dass Behörden, Polizei, Arbeitgeber*innen oder Angehörige hierüber Auskunft erhalten könnten.
Beratung ist von einem Vertrauensverhältnis abhängig, das nur entstehen kann, wenn die Hilfesuchenden sich darauf verlassen können, dass die anvertrauten Informationen nicht unbefugt weitergegeben werden. Insbesondere auch dann, wenn auch Straftaten offenbart werden.

Die Mitarbeiter*innen der Jugend- und Drogenberatung Wolfsburg dürfen also normalerweise niemandem mitteilen, dass es einen Beratungskontakt gibt oder was der Inhalt dieses Kontaktes ist. Außerdem muss der Name für eine Beratung nicht genannt werden, sie kann auch anonym telefonisch oder online erfolgen.

Da es sich bei der Schweigepflicht um ein hohes Rechtsgut handelt, dessen Missachtung mit schweren Sanktionen belegt wird, gibt es nur wenige Ausnahmen, die einen Bruch der Schweigepflicht rechtfertigen. Diese Ausnahmen werden hier beschrieben.

Weiterführende Informationen finden Sie unter § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) und im Artikel zur Verschwiegenheitspflicht auf Wikipedia.

Mitarbeiterinnen Beratung für junge Menschen

Vivien Borkowski

Vivien Borkowski

Pädagogin (B.A.)

Nancy Faatz

Nancy Faatz

Rehabilitationspsychologin (M.Sc.)

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