Angehörigen­beratung

Wird Suchtmittelkonsum / Glücksspiel / Medienkonsum zu einem Problem, so wirkt sich dieses nicht nur auf die Betroffenen, sondern auch auf deren soziales Umfeld aus und beeinflusst massiv die Lebensqualität von Angehörigen oder Partnern der Suchtmittelkonsumenten, Spieler, bzw. Medienabhängigen.

Deshalb sieht sich die Jugend- und Drogenberatung Wolfsburg ausdrücklich auch zuständig für die Belange von Angehörigen, Partnern oder anderen Personen aus dem Umfeld der Betroffenen. Sie können unser Beratungsangebot gemeinsam mit den Betroffenen (sofern diese einverstanden sind), aber auch eigenständig in Anspruch nehmen.

Angehörige kommen meist aus folgenden Gründen zu uns:

Suchtmittelkonsum
  1. Sie sind unsicher, ob jemand in Ihrem sozialen Umfeld Probleme mit dem Konsum von Suchtmitteln hat
    oder
  2. Sie wissen bereits, dass es Suchtmittelkonsum im unmittelbaren Umfeld gibt, wissen aber nicht, wie Sie damit umgehen sollen.
Glücksspiel
  1. Sie sind unsicher, ob jemand im sozialen Umfeld sein Glücksspiel noch kontrollieren kann
    oder
  2. Sie wissen bereits, dass es große Probleme durch das fortgesetzte Spielen gibt, wissen aber nicht, wie Sie damit umgehen sollen.
Medienkonsum
  1. Sie sind unsicher, ob jemand im sozialen Umfeld PC / Handy und Internet noch angemessen nutzt
    oder
  2. Sie wissen bereits, dass es große Probleme durch die massive Mediennutzung gibt, wissen aber nicht, wie Sie damit umgehen sollen.

In welcher Situation sind Sie? Die Inhalte der Beratung sind sehr individuell und werden mit den Angehörigen gemeinsam erarbeitet und ihren persönlichen Bedürfnissen angepasst.

Sie sind unsicher

"Vorglühen", "Kiffen", "Zocken" u.ä. sind Schlagwörter, mit denen Angehörige konfrontiert werden und die sie möglicherweise beunruhigen. Vor diesem Hintergrund reagieren sie bei Familienangehörigen oder Partnern sensibel auf Verhaltens- oder Wesensänderungen, ungewöhnliche Utensilien im Zimmer, finanzielle Probleme, extreme soziale Veränderungen u.ä..
In derartigen Situationen kann unser Beratungsangebot genutzt werden, um Fragen zu stellen, Sorgen zu berichten, Ängste auszusprechen und sich Rat zu holen.

Sie wissen es

Bestehen keine Zweifel mehr am Drogenkonsum / am problematischen Medienkonsum oder Glücksspiel, kann das Beratungsangebot genutzt werden, um einen persönlichen Umgang mit dem Suchtmittelkonsum / Verhalten im sozialen Umfeld zu finden, der es ermöglicht, Raum für eigene Bedürfnisse zurück zu gewinnen und Verantwortlichkeiten neu zuzuschreiben.

Sie leiden darunter

Problematischer Suchtmittelkonsum / problematisches Verhalten entsteht in einem dynamischen Prozess, an dem viele Einflussfaktoren beteiligt sind. In diesen Prozess werden Angehörige miteinbezogen und sehen nur begrenzte Möglichkeiten, auf den Verlauf Einfluss zu nehmen. Durch die enge Beziehung zum Betroffenen sind die Angehörigen mitbetroffen und fühlen sich mitverantwortlich, fühlen sich schuldig, hilflos, ausgeliefert. Eine Beratung und Begleitung kann helfen mit schwierigen Situationen umzugehen und eigene Handlungsstrategien zu erarbeiten.

Kontakt zur Beratungsstelle

Telefonnummer, Adresse, Mailadressen und interaktive Zugänge zur Beratungsstelle finden Sie hier.

Welche Kontaktmöglichkeiten wir bieten und wie wir arbeiten erfahren Sie unter Kontaktmöglichkeiten.

Onlineberatung

Mit der Onlineberatung können Sie unser Beratungsangebot auch über das Internet nutzen. Dies gilt sowohl für Konsumenten von illegalen Drogen, als auch für Angehörige. Hier geht es zur Onlineberatung.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig von Angehörigen gestellte Fragen. Bei weiteren Fragen nehmen Sie doch gerne persönlich, telefonisch oder online Kontakt zu uns auf.

Die Abhängigkeit einer Person wirkt sich oft auch auf die Menschen in dessen sozialem Umfeld, also meist Familienmitglieder oder Lebenspartner*innen, aus. Sie sind mitbetroffen. Aus diesem Grund wird in der Suchthilfe von einem so genannten Suchtsystem gesprochen.

Werte wie Kollegialität, Nächstenliebe, Hilfsbereitschaft oder Familienzusammenhalt werden im System eines abhängigen Menschen häufig derart eingefordert, dass sie die Abhängigkeit erhalten, anstatt sie in Frage zu stellen. Die Abhängigkeit wird damit in den meisten Fällen nur mitgetragen und schlimmstenfalls noch verlängert.
Je nach Intensität des beschriebenen Verhaltens wird von Co-Abhängigkeit gesprochen. Es werden jegliche Aufgaben der süchtigen Person übernommen. Das gesamte Leben dreht sich um diese Person, nicht mehr um das Eigene. Sie ist einziger Lebensinhalt und –sinn. Oft tauchen diese Co-Abhängigkeiten in Paarbeziehungen auf.

Die Lebensführung der Menschen im Umfeld ist durch die Betroffenen beeinträchtigt und viele Angehörige leiden stark. Sie sorgen sich, wollen helfen, den Schein nach Außen wahren. Sie beschützen, erklären und rechtfertigen.
Die ständige Sorge bestimmt das Leben und führt oftmals zu Überforderungen in anderen Lebensbereichen, zum Beispiel Kindererziehung, Haushalt oder Vereinsamung. Das Resultat kann eine völlige Abhängigkeit vom Verhalten und den Problemen der Betroffenen sein.
Dabei können die Folgen von Schlaflosigkeit bis hin zur eigenen Abhängigkeit reichen.

Drei Phasen:

  • Entschuldigungs-, Beschützer*innenphase (Verständnis, Erklärungen gegenüber Anderen, heilen wollen)
  • Kontrollphase (vernichten oder verstecken von Suchtmitteln, Schein nach außen wahren)
  • Anklagephase (Schuldzuschiebung, Suche nach Unterstützung bei anderen Personen und dadurch neue Motivation)

Ein Teufelskreis aus Bestandteilen wie Streit, Versöhnung, Versprechen, Enttäuschung, Hoffnung und Verzweiflung ist entstanden.

Der Weg in die Co-Abhängigkeit ist schleichend. Genau wie die Wesensänderung der Suchtkranken, rutschen Co-Abhängige in ähnliche festgefahrene Verhaltensmuster, welche sie genauso krank machen werden. Deshalb benötigen sie ebenso Hilfe und Therapie, zum Beispiel in Selbsthilfegruppen, auf Kuren in psychosomatischen Kliniken oder in ambulanten Therapieformen.

Hilfe für Angehörige

Die Jugend- und Drogenberatung Wolfsburg fühlt sich ausdrücklich auch für die Belange von Angehörigen zuständig. Sie können unser Beratungsangebot auch ohne Beteiligung der Konsumierenden / Betroffenen in Anspruch nehmen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ein Drogenscreening beinhaltet eine langfristige Überwachung des Drogenkonsums einer Person. Es werden regelmäßig Drogentests durchgeführt, um festzustellen ob sich das Konsumverhalten auch wirklich dauerhaft geändert hat. Häufig geht es um den Nachweis von Cannabis-Abbauprodukten in Zusammenhang mit der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, bzw. einer MPU.

Es können Blut und Urin untersucht werden, wobei die Nachweisbarkeitsdauer im Blut kürzer ist als im Urin. Die Dauer der Nachweisbarkeit variiert je nach Substanz, Konsumfrequenz und –menge. GHB ist z.B. nur wenige Stunden nachweisbar, THC ggf. über mehrere Wochen. Mit einer Urinprobe können eine einzelne Substanz oder mehrere Substanzen gleichzeitig untersucht werden.

Drogentests bei der Jugend- und Drogenberatung Wolfsburg

Wir führen nur Urinkontrollen und keine Blut- oder Haaranalysen durch. Die Drogentests (auch Urinkontrollen genannt) können als Schnelltests oder Labortests ausgewertet werden. Die Tests können einzeln oder als Reihenuntersuchung veranlasst werden. Weitere Informationen finden Sie hier.


Urinkontrollen zur Vorbereitung auf eine MPU können im Moment in Wolfsburg nur beim TÜV Hessen und dem TÜV Nord durchgeführt werden.

Das Gesetz, das diese Frage regelt, ist das BtMG. Im §29 Abs. 1 Satz 3 heißt es "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe wird bestraft wer, Betäubungsmittel besitzt ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein.". Folglich ist jeglicher Besitz von Drogen illegal.

Nicht legal, aber auch nicht bestraft

Die Strafen sind abhängig von der Substanz, den Umständen, der Menge, dem Tatort und der Beurteilung eines Vorfalles von zuständigen Richter*innen und Staatsanwält*innen. Fast überall führt der Besitz geringer Mengen zum Eigenbedarf gewöhnlich zwar zur Anzeige, nicht aber zu einer Anklage. Nach dem Legalitätsprinzip in Deutschland, ist die Polizei verpflichtet jeden entdeckten Verstoß zur Anzeige zu bringen. Die Richter*in hat letztendlich die Möglichkeit ein Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen (§153 StPO). In vielen deutschen Bundesländern gilt bei Cannabisprodukten eine Obergrenze als Richtwert für die Einstellung eines Verfahrens. In Niedersachsen gilt eine Obergrenze von 6 Gramm Cannabis.

Bei Besitz von anderen illegalen Drogen liegt die Obergrenze einer geringen Menge viel niedriger, auch hier kommt es normalerweise nicht zu einer Anklage. Trotzdem darf nicht vergessen werden, dass dabei wie schon erwähnt auch die Art der Droge, der Tatort und die Umstände der Straftat eine Rolle spielen, so dass eine Anklage auch beim Besitz einer geringen Menge nicht sicher auszuschließen ist.

Bei Betäubungsmitteln in Tablettenform wird in der Regel eine Tablette als geringe Menge beziehungsweise Eigenbedarf angesehen.

Entscheidend sind auch die Umstände

Die genannten Obergrenzen geringer Mengen dienen ausschließlich als ein Richtwert. Sprechen andere Indizien dafür oder dagegen, dass ein Drogenbesitz zum Eigenbedarf dient, darf ein Richter oder Staatsanwalt von diesen Richtwerten abweichen. Außerdem hat kein Mensch einen gesetzlichen Anspruch auf Einstellung eines Verfahrens, aufgrund des Besitzes geringer Mengen. Ebenso besteht keine Verpflichtung, Drogendelikte, welche über diesen Obergrenzen liegen, bestrafen zu müssen. Die alleinige Entscheidung liegt bei den Richter*innen.

Zu beachten ist weiterhin, dass Delikte besonderer Härte im Regelfall nicht eingestellt werden. Zum Beispiel wenn Drogen in die Hände von Kindern geraten oder geeignet sind, um ein öffentliches Ärgernis zu erregen, beispielsweise Drogenkonsum auf dem Schulhof, in Justizvollzugsanstalten oder bei Massenveranstaltungen.

Also vereinfacht: Keine Art von Drogenbesitz ist legal. Bestimmte Arten von Drogenbesitz werden nicht bestraft.

Weiterführende Informationen finden Sie in dem Artikel "Drogenbesitz" auf Wikipedia und im § 29 BtMG.

Die Verschwiegenheitspflicht (auch: Schweigepflicht) ist im engeren Sinn die rechtliche Verpflichtung bestimmter Berufsgruppen, ihnen anvertraute Geheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben.

Die Schweigepflicht wird im Strafgesetzbuch durch § 203 (Verletzung von Privatgeheimnissen) definiert. Hier ist auch geregelt, welche Berufsgruppen der Schweigepflicht unterliegen - unter anderem auch "Berater für Suchtfragen in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle".

Die Schweigepflicht dient dem Schutz des persönlichen Lebens- und Geheimnisbereichs einer Person, die sich unserer Einrichtung anvertraut. Sie ist damit die Grundlage dafür, dass jeder in einer Beratung offen über seine Probleme reden kann, ohne dass Behörden, Polizei, Arbeitgeber*innen oder Angehörige hierüber Auskunft erhalten könnten.
Beratung ist von einem Vertrauensverhältnis abhängig, das nur entstehen kann, wenn die Hilfesuchenden sich darauf verlassen können, dass die anvertrauten Informationen nicht unbefugt weitergegeben werden. Insbesondere auch dann, wenn auch Straftaten offenbart werden.

Die Mitarbeiter*innen der Jugend- und Drogenberatung Wolfsburg dürfen also normalerweise niemandem mitteilen, dass es einen Beratungskontakt gibt oder was der Inhalt dieses Kontaktes ist. Außerdem muss der Name für eine Beratung nicht genannt werden, sie kann auch anonym telefonisch oder online erfolgen.

Da es sich bei der Schweigepflicht um ein hohes Rechtsgut handelt, dessen Missachtung mit schweren Sanktionen belegt wird, gibt es nur wenige Ausnahmen, die einen Bruch der Schweigepflicht rechtfertigen. Diese Ausnahmen werden hier beschrieben.

Weiterführende Informationen finden Sie unter § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) und im Artikel zur Verschwiegenheitspflicht auf Wikipedia.

Drogenkonsum gilt als eine Form von Risikoverhalten im Jugendalter.

Die Jugendphase als Übergang von Kindheit in den Erwachsenen-Status ist geprägt von der Bewältigung elementarer Entwicklungsaufgaben:

  • Akzeptanz des eigenen Körpers
  • Ablösung (auch emotionale) von den Eltern realisieren
  • Kontakte zu Gleichaltrigen aufbauen
  • Werte und Normen für das eigene Verhalten entwickeln
  • schulische und berufliche Ausbildung zielführend bestreiten

Diesen Herausforderungen steht die reale Umwelt des Jugendlichen gegenüber, die als mehr oder weniger passend wirkt, diesen Aufgaben gerecht zu werden.

Für den Jugendlichen vermitteln sich diese Entwicklungsaufgaben in Form von elementaren Grundbedürfnissen nach Unabhängigkeit, Gemeinschaft, Beziehungen, Selbstverwirklichung, intensivem Erleben und Selbstsicherheit. Jugendliche realisieren nun diejenigen Verhaltensweisen, die diese Grundbedürfnisse befriedigen (und damit der Erledigung der Entwicklungsaufgaben dienen).

Risikoverhalten wird dann gebildet, wenn die realen Bedingungen die Befriedigung der grundlegenden Bedürfnisse (dauerhaft) entgegenstehen und damit als negative Faktoren wirken, wie zum Beispiel:

  • instabile und konflikthafte Beziehungen zu den Eltern
  • unangemessene Erwartungen der Eltern
  • Schulversagen
  • Schwierigkeiten bei der Integration in eine Gleichaltrigengruppe
  • Gefühl der Benachteiligung gegenüber Anderen
  • Nichtakzeptanz des eigenen Körpers

In diesem Kontext kann Risikoverhalten (eine spezifische Form ist der Konsum von Drogen) von einem Jugendlichen gewählt werden, um durch dieses Verhalten in einem subjektiv als schwierig empfundenen Umfeld grundlegende Bedürfnisse befriedigen zu können.
Die mittel- und langfristigen Folgen des riskanten Verhaltens (Drogenkonsum) werden ausgeblendet, weil der kurzfristige Gewinn (Befriedigung eines elementaren Bedürfnisses) im Vordergrund steht. Der Drogenkonsum kann zusätzlich zur Überblendung der als negativ empfundenen Lebenssituation dienen ("Problemflucht") und damit wesentlich verstärkt werden.
Dies ist der Kontext für den problematischen Drogenkonsum von Jugendlichen.

Davon zu unterscheiden ist Probier- und/oder Gelegenheitskonsum von Jugendlichen, die eher wenig Profil zur Ausbildung von Risikoverhalten besitzen.

Es ist durchaus möglich, dass Jugendliche, auch über eine gewisse Zeit, gelegentlich, meist zu bestimmten Anlässen (Festivals, Partys) in den Jugendkulturen verbreitete Drogen (zum Beispiel: Cannabis, Ecstasy) einnehmen, und damit Risiken eingehen.
Sofern es sich bei diesem Verhalten aber nicht um "notwendiges" Verhalten (zur Erlangung wichtiger Bedürfnisse und/oder zur Minderung negativer Empfindungen) handelt, die für den Jugendlichen anders nicht realisiert werden können, ist das Gefährdungspotenzial durch diese Probehandlungen eher als gering zu bewerten.

Die in der Tabelle unten angegebenen Zeiten für die Nachweisbarkeit der verschiedenen Substanzen im Urin und im Blut sind nur ungefähre Anhaltspunkte. Die genaue Nachweisbarkeitsdauer hängt von folgenden Faktoren ab:

  • konsumierte Menge
  • Häufigkeit des Konsums (insbesondere bei Stoffen, die sich im Körper anreichern)
  • tatsächlicher Wirkstoffgehalt in der konsumierten Substanz
  • Nachweisgrenzen des angewandten Testverfahrens
  • individuelle Abbaugeschwindigkeit des Körpers
  • allgemeine körperliche Verfassung, insbesondere des Stoffwechsels

Wir übernehmen daher keine Gewähr für die folgenden Angaben!

Droge / Markenname nachzuweisende Substanz Urin Blut Bemerkungen Quelle
Angel Dust PCP (Phencyclidin) 3 - 30 Tage*   * abhängig von der Regelmäßigkeit des Konsums www.gesundheit.gv.at, 2022
Crystal, Speed, Meth (Meth-)Amphetamine 1 - 4 Tage 6 - 24 Std. - Labor Krone, Bad Salzuflen, 2021
Verlag für Rechtsjournalismus GmbH, Berlin, 2024
Barbiturate Barbiturate 2 Tage bis 3 Wochen* 1 - 7 Tage* * abhängig von individueller Wirkdauer des Präparats Labor Krone, Bad Salzuflen, 2022
Benzos, Diaz, Flunis, Valium® Benzodiazepine 3 Tage bis 6 Wochen* mehrere Stunden bis Tage* * abhängig von Dosierung und Einnahmedauer Labor Krone, Bad Salzuflen, 2021
Subutex®, Temgesic®, Suboxone® Buprenorphin 1 - 7 Tage mehrere Stunden -
Cannabis, Haschisch, Gras Tetrahydrocannabinol (THC) 2 Tage bis 3 Monate* 1 Tag bis mehrere Wochen* * stark abhängig von Einnahmedauer Labor Krone, Bad Salzuflen, 2021
Remedacen®, Remmis Codein, Dihydrocodein (DHC) bis zu 3 Tage* 10 - 20 Std. abhängig vom pH-Wert des Urins Labor Krone, Bad Salzuflen, 2021
Ecstasy MDMA 1 - 3 Tage* 6 - 24 Std. * abhängig vom pH-Wert des Urins Labor Krone, Bad Salzuflen, 2021
GHB, Liquid Ecstasy, K.O.- Tropfen gamma-Hydroxybuttersäure bis max. 12 Std. bis max. 8 Std. - Labor Krone, Bad Salzuflen, 2021
Heroin Opiate 2 - 3 Tage* 1 - 10 Std. * abhängig vom pH-Wert des Urins www.laboroxx.de, 2022
Heroin Morphin 2 - 3 Tage* 3 - 10 Std.** * abhängig vom pH-Wert des Urins
** bei hoher Dosierung bis zu 20 Std.
www.laboroxx.de, 2022
Kokain, Crack, Base Kokain 1 - 6 Tage wenige Tage - Labor Krone, Bad Salzuflen, 2021
LSD, Acid Lysergsäure­diethylamid 1 - 2 Tage max. 4 Std. stark dosisabhängig Labor Krone, Bad Salzuflen, 2021 und www.laboroxx.de, 2022
Methadon, L-Polamidon® Methadon 1 - 4 Tage bis 24 Std. -
Valeron® Tilidin bis zu 5 Tage   - Labor Krone, Bad Salzuflen, 2021
Tramal® Tramadol max. 3 Tage   - Labor Krone, Bad Salzuflen, 2021

Stand: Juli 2022

Diese Tabelle können Sie hier als PDF-Datei öffnen

Für weitere Informationen und Urinkontrollen, wenden Sie sich einfach an das Team der Beratungsstelle. Sie geben Ihnen gern weitere Informationen zur Nachweisbarkeit von Substanzen (auch online).

Sie können Urinanalysen in Form von Schnelltests und Laboranalysen in der Jugend- und Drogenberatung Wolfsburg durchführen lassen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ein sogenanntes Abhängigkeitssyndrom wird in Deutschland gemäß des Diagnosesystems ICD-10 als "F1x.2" diagnostiziert, als "eine Gruppe von Verhaltens-, kognitiven und körperlichen Phänomenen, die sich nach wiederholtem Substanzgebrauch entwickeln".

Demnach liegt eine Abhängigkeit vor, wenn mindestens drei der folgenden Kriterien innerhalb der letzten 12 Monate zutreffen:

  • Starker Wunsch, die Substanz einzunehmen
    also ein wiederkehrendes starkes/übermächtiges Verlangen oder eine Art Zwang
  • Schwierigkeiten, den Konsum zu kontrollieren
    also eine verminderte Kontrollfähigkeit was z.B. den Beginn, die Beendigung oder die Menge des Konsums betrifft
  • Anhaltender Substanzgebrauch trotz schädlicher Folgen
    also trotz eines Zusammenhangs mit negativen körperlichen, psychischen und/oder sozialen Folgen
  • Dem Substanzgebrauch wird Vorrang vor anderen Aktivitäten und Verpflichtungen gegeben
    also Vernachlässigung anderer Interessen und Verpflichtungen - die Substanz wird zum Lebensmittelpunkt
  • Es entwickelt sich eine Toleranzerhöhung
    also die Notwendigkeit des Konsums immer größerer Mengen, um den gewünschten Effekt zu erzielen
  • Es entwickelt sich manchmal ein körperliches Entzugssyndrom
    also sehr negative Symptome beim Absetzen eines Stoffes, der körperlich abhängig macht (z.B. Heroin, Alkohol)

Das Abhängigkeitssyndrom kann sich auf einen einzelnen Stoff beziehen (z.B. Tabak, Alkohol oder Diazepam), auf eine Substanzgruppe (z.B. opiatähnliche Substanzen) oder auf ein weites Spektrum unterschiedlicher Substanzen.

Vorweg ist diese Frage sehr leicht zu beantworten: In den Beratungsgesprächen in der Jugend- und Drogenberatung Wolfsburg wird der Konsum von Cannabis nicht verharmlost. Und er wird auch nicht dramatisiert.

Aber dann wird es auch schon komplizierter. Wir betrachten jeden Cannabiskonsumenten und seine Lebensumstände sehr genau und differenziert. Eine Gefahrenanalyse für Cannabiskonsum, die auf alle Menschen und Konsummuster in allen Lebensumständen zutrifft, wäre nicht seriös.

Leider ist in diesem Thema eine so große Portion Ideologie enthalten, dass Ratsuchende (Konsumenten wie auch Angehörige) sich teilweise nicht auf sachliche Bewertungen einlassen können. Möglicherweise stellt sich dadurch gelegentlich ein subjektives Empfinden von Verharmlosung / Dramatisierung ein. Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass es nicht hilfreich ist, in solchen Kategorien zu denken.

Vielmehr sind in der Beratung die allgemeinen Risiken jeweils in Beziehung zu setzen mit den individuellen Bedingungen der Person, die diese Droge einnimmt. Physische und psychische Konstitution, Lebensalter, soziale Integration und natürlich Konsumhäufigkeit und Konsumdauer sind als die wichtigsten Parameter dieses individuellen Risikos zu benennen.
Aus dieser Grundhaltung heraus entwickeln wir in der Beratung gemeinsam mit Ihnen Ihre ganz individuellen Lösungsmöglichkeiten.

Da uns die Brisanz dieses Themas bewusst ist, haben wir unsere fachliche Sicht auf das Thema in unserer Leitlinie zur Beratung von Cannabis-Konsumenten und deren Angehörigen verfasst. Hier eine Zusammenfassung dieser Leitlinie:


Cannabis ist nach Alkohol die in Deutschland am weitesten verbreitete Rauschdroge. Mehrere Millionen Menschen konsumieren hier Cannabis gelegentlich oder regelmäßig. Dies, obwohl der Besitz nach dem aktuellen Stand des Betäubungsmittelgesetzes verboten ist. Die Jugend- und Drogenberatung Wolfsburg wird auch von Menschen aufgesucht, die hinsichtlich ihres eigenen Cannabiskonsums oder als Angehörige von Cannabis-Konsumenten Beratung suchen.
Wir möchten in unserer Beratung individuelle Folgenabschätzung anbieten. Diese basiert auf dem derzeitigen Erkenntnisstand und soll für Konsumierende und Angehörige eine orientierende Hilfe sein.

Eine gründliche Auseinandersetzung mit den Folgen des Cannabiskonsums zeigt ein differenziertes Bild. Es ergeben sich für in erster Linie ungeübte Konsumenten Risiken in Form von negativen Akutfolgen (Herzschlag, Übelkeit, zum Teil starke Ängste). Hinsichtlich langfristiger Folgen des Cannabiskonsums ergeben sich für bestimmte Personengruppen erhöhte Risiken: Kinder und Jugendliche, Herz- und Lungenpatienten, psychisch Kranke bzw. Menschen mit psychischen Störungen. Hierzu gehören auch Personen mit einem erhöhten Risiko zur Ausbildung einer psychotischen Störung (Schizophrenie). Darüber hinaus kann sich jeder Drogenkonsum aufgrund der Verstärkerfunktion durch die („belohnende“) Rauschwirkung zu einem problematischen, oder auch abhängigen Konsum entwickeln. Der starke Anstieg der Fallzahlen von Cannabiskonsumenten in der Drogenberatung Wolfsburg ist begründet durch das zunehmende Interesse dieser Personen, das eigene Konsumverhalten fachlich zu reflektieren, zu reduzieren oder zu beenden.

Bei einer moderaten (gemäßigten, maßvollen) Einnahme von Cannabis, insbesondere wenn keine weiteren Risiken in der Person gegeben sind, werden die sonst (bei regelmäßiger, hochfrequenter Einnahme) zu befürchtenden langfristigen Folgen weniger wahrscheinlich. Was moderat neben der Abgrenzung zum hochfrequenten (täglichen oder fast täglichen) Konsum im Einzelnen heißt, ist auch von dem individuellen Risikoprofil dieser Person abhängig. Für die Jugend- und Drogenberatung Wolfsburg ergeben sich aus der fachlichen Analyse bestimmte Konsequenzen. Insbesondere eine Beratung, die das individuelle Risikogeschehen noch genauer ins Blickfeld nimmt und die offen ist auch für Bemühungen von Konsumenten, neben Abstinenz andere weniger riskante Konsummuster zu erlernen. Aber auch deutliche Hinweise an Menschen, die nie Cannabis einnehmen sollten, da es belegbare Anzeichen für eine erhöhte Gefährdungslage gibt.


Unsere ausführliche Leitlinie finden Sie hier als PDF-Dokument.

Hilfe im Drogennotfall

Beim Drogenkonsum kann es zu lebensgefährlichen Notfällen kommen. Entschlossenes Handeln kann dann Leben retten. Auf jeden Fall sollte so schnell wie möglich unter 112 ein Rettungsdienst gerufen werden. Weitere Hinweise gibt es hier:

Mitarbeitende Beratung

Vivien Borkowski

Vivien Borkowski

Pädagogin (B.A.)

Petra Bunke

Petra Bunke

Sozialpädagogin (grad.)

Udo Eisenbarth

Udo Eisenbarth

Dipl. - Sozialarbeiter / Sozialpädagoge

Nancy Faatz

Nancy Faatz

Rehabilitationspsychologin (M.Sc.)

Felix Aldo Fritsche

Felix Aldo Fritsche

Sozialarbeiter / Sozialpädagoge (B.A.)

Kamila Struse

Dipl.-Psychologin

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