Cannabisgesetz

Cannabis ist legal - wie geht es weiter?

Das Cannabis-Gesetz ist seit dem 1. April 2024 in Kraft. Was das bedeutet, was wir als Jugend- und Drogenberatung anbieten wollen und wo es allgemeine Präventionsangebote gibt, wollen wir hier aufzeigen.

Das Cannabis-Gesetz ist ganz sicher nicht perfekt und sicher nicht geeignet, alle Probleme, die im Zusammenhang mit Cannabis stehen, ein für allemal zu beseitigen. Das sollte aber nicht als Grund dafür herhalten, alles so zu lassen, wie es war. Ein Blick auf unsere Statistiken zeigt, dass auch das strikte Verbot junge Menschen nicht vom Konsum abgehalten hat.

Cannabis ist und bleibt eine problematische Substanz. Daran wird das Gesetz nichts ändern. Deshalb bleibt unsere Haltung:

  • Wir helfen den Personen, die durch Cannabiskonsum Probleme haben und deren Angehörigen
  • Wir unterstützen diejenigen in ihrer Haltung, die kein Cannabis konsumieren möchten
  • Wir geben denjenigen Informationen, die Cannabis zu Genusszwecken konsumieren

Das Gesetz wird aber ganz sicher die Umstände ändern, unter denen Cannabis beschafft und konsumiert wird. Hier sehen wir im Gesetz einige sehr kompromisshafte Lösungen, unklare Aufgabenverteilungen und Interpretationsspielräume. Unsere Position sehen wir aber ganz klar auf der konstruktiven Seite:

  • Wir unterstützen alle Akteure, die das Gesetz als Chance sehen, reale Verbesserungen zu erzielen, also Ordnungsbehörden, Gesundheitseinrichtungen und Anbauvereinigungen
  • Wir arbeiten mit Verbänden und Akteuren zusammen, um gute Lösungen zu finden und Abläufe konkreter zu machen
  • Wir arbeiten daran mit, das Gesetz durch die vorgesehene Evaluationsphase zu verbessern.

Wir verstehen die Veränderungen als Chance, die Rahmenbedingungen von Cannabiskonsum zu verbessern und an die Probleme, die durch den Konsum entstehen, anders herangehen zu können.

Was ändert sich durch das Cannabis-Gesetz?

Mit dem Cannabisgesetz (CanG) wird der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen legalisiert. Das Gesetz trat überwiegend am 1. April 2024 in Kraft, die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen folgen am 1. Juli 2024. Ausführliche Informationen bekommen Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit.

Das Verbot von Besitz, Anbau, Herstellung, Handel, Abgabe und Beschaffung bleibt ja prizipiell bestehen. Das Cannabis-Gesetz regelt, unter welchen Umständen das Verbot nicht gilt. Also: Anbau und Konsum für Menschen ab 18 Jahren, Eigenanbau für bis zu maximal 3 Pflanzen, etc.

Was wird die Jugend- und Drogenberatung Wolfsburg anbieten?

Unser Grundangebot an Cannabisberatung und -prävention bleibt natürlich weiterhin erhalten. Dazu kommen mittelfristig folgende Angebote:

  1. Kooperation zwischen Anbauvereinigungen und Drogenhilfe
    Der §23 Absatz 5 CanG beinhaltet eine Vorschrift für die Anbauvereinigungen zur Kooperation mit den regionalen Suchtberatungsstellen.
    „(5) Anbauvereinigungen sollen mit Suchtberatungsstellen vor Ort in der Weise kooperieren, dass Mitglieder mit einem riskanten Konsumverhalten oder einer bereits bestehenden Abhängigkeit ein Zugang zum Suchthilfesystem ermöglicht wird.“
    Wir bieten diese Zusammenarbeit an und werden darüber hinaus darauf hinwirken, dass noch weitere Akteure (Gesundheits-, Jugend- und Ordnungsbehörden) in eine qualitativ hochwertige Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften mit einbezogen werden.
  2. Schulung der Präventionsbeauftragten der Anbauvereinigungen
    In §23 Abs 4 CanG wird die verpflichtende Schulung der Präventionsbeauftragten der Anbauvereinigungen festgeschrieben. Hier werden explizit die Landes- und Fachstellen für Suchtprävention genannt. Die Planung solcher Schulungen werden wir in Kooperation mit der Landesstelle für Suchtfragen (NLS) umsetzen.
  3. Angebote zur Frühintervention
    Der §7 CanG beschreibt die Frühinterventionsangebote. Wenn Minderjährige mit Cannabis auffällig werden, werden sowohl Erziehungsberechtigte als auch die örtliche offizielle Jugendhilfe informiert. Letztere soll auf den Besuch eines Frühinterventionskurses hinwirken. Diese können durch die in diesem Bereich erfahrenen Fachstellen angeboten werden. Für diese Aufgabe bieten wir ab der zweiten Jahreshälfte 2024 das evaluierte Programm Can Stop an.

Wo gibt es allgemeine Präventions-Infos und Materialien?

Jetzt, wo Cannabis anders verfügbar ist, wird Prävention - gerade für Jugendliche - noch wichtiger. Infos zu unseren bestehenden Präventionsangeboten für Schulen und andere Einrichtungen finden Sie hier.

Eine ausführliche Übersicht über Materialien und Konzepte finden Sie auf der Homepage der Niedersächsischen Landesstelle für Suchtfragen (NLS).

Kontakt

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema haben oder eine Kooperation mit uns wünschen, können Sie sich gerne an die Beratungsstelle wenden.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website, die für manche Funktionen notwendig sind (Session-Cookies). Wir verwenden aber keine Tracking Cookies.

Sie können jetzt selbst entscheiden, ob Sie diese Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.