Therapie / Rehabilitation

Wenn eine Abhängigkeit vorliegt, ist es möglich, diese mithilfe einer Therapie zu überwinden. Eine solche Therapie wird Entwöhnungsbehandlung oder Rehabilitation genannt und kann stationär oder ambulant durchgeführt werden. Vor Beginn der Behandlung müssen Personen, die von Suchtmitteln abhängig sind, abstinent werden.

Symbolbild

Es gibt ein breites Angebot an Einrichtungen zur Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen. Sie unterscheiden sich in ihrer Form (ambulant, stationär), ihrer Ausrichtung (legale oder illegale Substanzabhängigkeiten, nicht-stoffgebundene Abhängigkeiten), ihren Angeboten und inhaltlichen Schwerpunkten.

Sie sollten sich gut informieren und überlegen, welche Klinik für Sie passend ist. Sie müssen sich ggf. bei den in Frage kommenden Einrichtungen bewerben (manche Kliniken wünschen ein kleines Bewerbungsschreiben mit Darstellung der Lebensgeschichte und der Entwicklung der Abhängigkeit).

Beim zuständigen Kostenträger muss dann ein Antrag auf medizinische Rehabilitation gestellt werden, in dem Sie Ihren Klinikwunsch angeben. Die Entscheidung, ob und in welcher Klinik Sie behandelt werden können, liegt jedoch beim Kostenträger.

Wir unterstützen Sie gerne in Ihrer Entscheidung und in allen Fragen rund um die Kostenbeantragung. Vereinbaren Sie hierzu bitte einen Termin in der Beratungsstelle.

Stationäre oder ambulante Therapie?

Grundsätzlich kann man in stationäre und ambulante Therapieformen unterscheiden. Darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Nachsorge in Anspruch genommen werden. Damit Sie hierzu eine Entscheidung treffen können, beraten wir Sie gerne.

Eine stationäre Therapie dauert in der Regel 3 bis 6 Monate und wird in einer Fachklinik durchgeführt. Dort gibt es verschiedene Hilfsangebote zur Aufarbeitung der Lebens- und Suchtgeschichte, zum Erlernen von Strategien zur Rückfallvermeidung sowie zur Beschäftigung und Tagesstrukturierung. Der therapeutische Schwerpunkt liegt hier meistens auf Gruppengesprächen.

Stationäre Behandlungen werden sowohl für Substanzabhängigkeiten, als auch pathologisches Glücksspiel angeboten.

Im Anschluss an eine stationäre Therapie besteht noch die Möglichkeit einer Nachsorge.

Eine ambulante Therapie kann in einer anerkannten Beratungsstelle vor Ort durchgeführt werden. Für Personen aus Wolfsburg und Umgebung wäre das in der Jugend- und Drogenberatung Wolfsburg möglich. Unser Therapiekonzept sieht wöchentliche Einzel- und Gruppengespräche vor. Für Abhängige von illegalen Drogen sind zusätzlich auch Urinkontrollen zur Prüfung der Abstinenz erforderlich.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Im Anschluss an eine stationäre Therapie besteht die Möglichkeit eine Nachsorge für sich in Anspruch zu nehmen. Das Angebot soll eine ambulante Möglichkeit zur langfristigen Sicherung und Festigung der erworbenen Verhaltensweisen und Einstellungen aus der stationären Therapie darstellen. Konkret zielt die Nachsorge darauf ab, eine nachhaltige Festigung der Abstinenz und ggf. der Erwerbsfähigkeit sowie der Teilhabefähigkeit insbesondere durch Rückfallprophylaxe, Krisenintervention und der Förderung der Selbständigkeit und der sozialen Aktivitäten herzustellen.

Die Leistung muss spätestens 3 Monate nach Beendigung der stationären Therapie beginnen, umfasst 20 Gesprächseinheiten und dauert i.d.R. 3 bis 6 Monate. Die Beantragung erfolgt aus der stationären Therapie heraus. Eine Verlängerung ist möglich. Das Nachsorgeangebot kann sowohl in Rahmen von Einzelgesprächen, als auch in einem Gruppensetting stattfinden. Die Entscheidung erfolgt in auf Grundlage der einrichtungsinternen Kapazitäten sowie den individuellen Wünsche und Vorstellungen der Betroffenen.

In der Jugend- und Drogenberatung kann eine ambulante Nachsorge durchgeführt werden. Nehmen Sie bei Interesse gerne Kontakt auf.

Kontakt zur Beratungsstelle

Telefonnummer, Adresse, Mailadressen und interaktive Zugänge zur Beratungsstelle finden Sie hier.

Welche Kontaktmöglichkeiten wir bieten und wie wir arbeiten erfahren Sie unter Kontaktmöglichkeiten.

Therapie vor Ort - Ambulante Reha in der Drobs Wolfsburg

Eine Abhängigkeit schwächt oder zerstört häufig auch die Arbeitsfähigkeit und somit die wirtschaftliche Grundlage und gesellschaftliche Anerkennung. Der Erhalt der Erwerbsfähigkeit, bzw. die Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit sind deshalb neben der Stabilisierung der Abstinenz die wichtigsten Ziele einer ambulanten Rehabilitation in der Jugend- und Drogenberatung Wolfsburg.

Unser Angebot richtet sich an jeden, dessen Leben von der Abhängigkeit von illegalen Substanzen oder pathologischem Glücksspiel geprägt ist und der etwas daran ändern möchte und kann.

Gruppenraum der Beratungsstelle
Gruppenraum der Beratungsstelle

Das ist Ihre Situation

  • bei Ihnen wurde eine Abhängigkeit durch einen Arzt diagnostiziert oder Sie sind sicher abhängig zu sein
  • Ihre Abhängigkeit bezieht sich auf illegale Substanzen oder pathologisches Glücksspiel (z.B. Spielbanken, Automaten, Sportwetten)
  • Ihre berufliche Situation ist bereits beeinträchtigt durch Ihre Abhängigkeit
  • Sie haben eingesehen, dass Ihr Leben so nicht weitergehen kann und dass Sie Ihr Leben ohne professionelle Hilfe nicht wesentlich verbessern können

Was wir Ihnen anbieten können

Seit 1997 ist die Jugend- und Drogenberatung Wolfsburg eine von Kostenträgern und Justizbehörden anerkannte Einrichtung für die ambulante medizinische Rehabilitation für Abhängigkeitskranke.

  • unser Angebot kann also nach einer Kostenzusage durch die Deutsche Rentenversicherung oder eine Krankenkasse wahrgenommen werden
  • wir sind anerkannt als Behandlungsstätte im Sinne des §35 BtMG (Therapie statt Strafe), Sie können eine Haftstrafe also gegebenenfalls zurückstellen lassen
  • eine Behandlung bei laufender Substitution ist möglich
  • eine ambulante Behandlung in Kombination mit einer teilstationären oder stationären Therapiephase (Kombi-Nord) ist möglich

Bewerbung und Aufnahme

Die Bedingungen für die Aufnahme in diese Maßnahme und deren Durchführung bei uns werden hier kurz schematisch dargestellt:

1

Kontaktaufnahme

Bei Interesse vereinbaren Sie bitte einen ersten Termin in unserer Beratungsstelle. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.

2

Vorgespräch

Im Rahmen eines Vorgesprächs haben beide Seiten die Möglichkeit, noch offene Fragen zu klären. Der zuständige Berater klärt wichtige Kriterien wie Motivation, allgemeine Gruppen- und Therapiefähigkeit, momentaner Suchtmittelkonsum, Ziele und berufliche Perspektiven.

3

Entscheidung

Auf Grund der vorliegenden Erkenntnisse entscheidet die Drogenberatung über eine Aufnahme in die aT. Möglicherweise wird bei einer Zusage erst ein Platz in einer Warteliste angeboten.

Falls noch keine Zusage des Kostenträgers vorliegt, können wir bei der Beantragung unterstützen.

4

Therapieplatzzusage

Die Therapieplatzzusage gilt 3 Monate, solange die 14-tägige Meldepflicht eingehalten wird. Daneben finden vor Therapiebeginn Urinkontrollen statt, da die Aufnahme erst nach Abstinenznachweis erfolgen kann. Die Kosten für diese Kontrollen müssen selber getragen werden. Nach Therapiebeginn trägt der Kostenträger alle weiteren Kosten.

5

Therapie

Die Therapie kann starten, wenn eine gültige Kostenzusage vorliegt.

Sie dauert in der Regel 5 bis 12 Monate. Es finden mindestens ein Einzel- und ein Gruppengespräch pro Woche statt. Weitere Bedingungen sind die Teilnahme an möglichen zusätzlichen Gruppenangeboten und Urinkontrollen.

Mitarbeitende Ambulante Rehabilitation

Nancy Faatz

Nancy Faatz

Rehabilitationspsychologin (M.Sc.)

Felix Aldo Fritsche

Felix Aldo Fritsche

Sozialarbeiter / Sozialpädagoge (B.A.)

Dr. Volker Heimeshoff

Facharzt für Neurologie und Psychiatrie

Kamila Struse

Dipl.-Psychologin