Beratung
Wir bieten für Konsumenten von illegalen Drogen sowie für Menschen mit einem problematischen Umgang mit Glücksspiel oder Medien (z.B. PC-Spiele, Soziale Medien) in vielerlei Hinsicht Unterstützung an.
Unsere Hilfe soll Menschen befähigen, Probleme oder Krisen zu bewältigen, die durch eine Abhängigkeitserkrankung verursacht werden. Unsere Angebote richten sich ausdrücklich an Betroffene und deren Angehörige oder andere Personen aus dem Umfeld (siehe auch Angehörigenberatung). Diese können unsere Angebote auch ohne Beteiligung des Betroffenen wahrnehmen.
Zunächst einmal nehmen wir uns Zeit für Sie, um herauszufinden, wo genau Ihr Hilfebedarf liegt und wie wir Sie am besten unterstützen können. Es kann sein, dass Sie zunächst jemanden brauchen, der Ihnen einfach nur zuhört. Bei uns können Sie sich sicher sein, dass nichts, was Sie uns erzählen, an Dritte weitergegeben wird. Wir unterliegen nämlich der Schweigepflicht - auch gegenüber Familienangehörigen und Justiz.
Sie sind richtig bei uns, wenn Sie:
- Fragen zum Thema Drogen, Glücksspiel oder Mediennutzung haben,
- Drogen konsumieren oder verstärkt Medien nutzen und das Gefühl haben, Ihr Drogenkonsum oder Ihre Glücksspiel- / Mediennutzung beeinflusst immer mehr Ihr Leben,
- bereits drogenabhängig sind oder Ihr Leben durch Glücksspiel oder den Computer bestimmt wird und Sie daran etwas ändern möchten,
- andere Fragen zum Thema haben.
Kontakt zur Beratungsstelle
Telefonnummer, Adresse, Mailadressen und interaktive Zugänge zur Beratungsstelle finden Sie hier.
Welche Kontaktmöglichkeiten wir bieten und wie wir arbeiten erfahren Sie unter Kontaktmöglichkeiten.
Beratungsgespräche, Therapieplatzvermittlung
In der Beratungsstelle finden Beratungs- und Informationsgespräche in Form von Einzel-, Paar oder Familiengesprächen statt. Hierfür ist es unerheblich, welche Substanz konsumiert wird oder ob eine Problematik im Umgang mit Glücksspiel oder Medien vorliegt. Auch eine Vermittlung in eine stationäre oder ambulante Rehabilitation für abhängigkeitserkrankte kann bei uns in der Einrichtung stattfinden. Die Therapievermittlung dauert über mehrere Sitzungen. Die Vermittlung in die ambulante Behandlungsform beinhaltet unter anderem ein Gespräch mit einer unserer Psychologinnen.
Unterstützung bei psychischen oder sozialen Problemen
In unseren Beratungsgesprächen orientieren wir uns an den Zielen, Bedürfnissen und Sorgen unserer Klienten. Für Drogen-, Glücksspiel- oder Medienabhängige besteht hier die Möglichkeit, gemeinsam mit einem Berater einen Kostenantrag für eine stationäre oder ambulante Entwöhnungsbehandlung zu stellen und darin unterstützt zu werden, einen geeigneten Entgiftungs- oder Therapieplatz zu finden.
Onlineberatung
Mit der Onlineberatung können Sie unser Beratungsangebot auch über das Internet nutzen. Dies gilt sowohl für Konsumenten von illegalen Drogen, als auch für Angehörige. Hier geht es zur Onlineberatung.
Beratung in russischer und polnischer Sprache
Zgłaszając się do naszego Punktu, osoby uzależnione oraz członkowie rodzin osób uzależnionych, mogą uzyskać bezpłatne porady i informacje w języku polskim.
Мы также можем предложить Вам бесплатную консультацую на русском языке.
Schweigepflicht - was bedeutet das?
Die Verschwiegenheitspflicht (auch: Schweigepflicht) ist im engeren Sinn die rechtliche Verpflichtung bestimmter Berufsgruppen, ihnen anvertraute Geheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben.
Die Schweigepflicht wird im Strafgesetzbuch durch § 203 (Verletzung von Privatgeheimnissen) definiert. Hier ist auch geregelt, welche Berufsgruppen der Schweigepflicht unterliegen - unter anderem auch "Berater für Suchtfragen in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle".
Die Schweigepflicht dient dem Schutz des persönlichen Lebens- und Geheimnisbereichs einer Person, die sich unserer Einrichtung anvertraut. Sie ist damit die Grundlage dafür, dass jeder in einer Beratung offen über seine Probleme reden kann, ohne dass Behörden, Polizei, Arbeitgeber*innen oder Angehörige hierüber Auskunft erhalten könnten.
Beratung ist von einem Vertrauensverhältnis abhängig, das nur entstehen kann, wenn die Hilfesuchenden sich darauf verlassen können, dass die anvertrauten Informationen nicht unbefugt weitergegeben werden. Insbesondere auch dann, wenn auch Straftaten offenbart werden.
Die Mitarbeiter*innen der Jugend- und Drogenberatung Wolfsburg dürfen also normalerweise niemandem mitteilen, dass es einen Beratungskontakt gibt oder was der Inhalt dieses Kontaktes ist. Außerdem muss der Name für eine Beratung nicht genannt werden, sie kann auch anonym telefonisch oder online erfolgen.
Da es sich bei der Schweigepflicht um ein hohes Rechtsgut handelt, dessen Missachtung mit schweren Sanktionen belegt wird, gibt es nur wenige Ausnahmen, die einen Bruch der Schweigepflicht rechtfertigen. Diese Ausnahmen werden hier beschrieben.
Entgiftungsmöglichkeiten in Niedersachsen
Eine Liste mit den uns bekannten Entgiftungsmöglichkeiten finden Sie hier (PDF). Eine Entgiftung unterstützt medizinisch den körperlichen Entzug. Sie ist keine Therapie/Entwöhnung. Weitere Infos
Hilfe im Drogennotfall
Beim Drogenkonsum kann es zu lebensgefährlichen Notfällen kommen. Entschlossenes Handeln kann dann Leben retten. Auf jeden Fall sollte so schnell wie möglich unter 112 ein Rettungsdienst gerufen werden. Weitere Hinweise gibt es hier: