Bin ich drogenabhängig?

Auf dieser Seite können Sie herausfinden, ob bei Ihnen möglicherweise eine Drogenabhängigkeit vorliegt.

Sie sollten sich ca. 12 Minuten Zeit nehmen, und bereit sein, sich mit den Fragen und Aussagen auf dieser Seite auseinanderzusetzen. Je objektiver Sie sind, um so aussagefähiger wird das Ergebnis für Sie sein.

  • Im ersten Punkt finden Sie Aussagen die Hinweise für die Einordnung Ihres Konsumverhaltens liefern können. Sie sollten entscheiden, welche Aussagen aus Ihrer Sicht auf Sie zutreffen. Am Ende des Punktes finden Sie eine Anleitung zur Auswertung der Aussagen.
  • Im zweiten Punkt finden Sie eine Erklärung der Definitionen von Drogenabhängigkeit. Auch hier können Sie nochmal überprüfen, inwieweit diese Kategorie auf Sie zutrifft.
  • Im dritten Punkt geben wir eine Empfehlung, die Ihnen Handlungsmöglichkeiten aufzeigt, die in Ihrer Situation sinnvoll sind.

Das sollten Sie noch beachten:

Die Beschreibungen, Einordnungen und Empfehlungen sind kein diagnostisches Instrument, sie bieten lediglich erste Hinweise über das eigene Konsumverhalten.

Um eine Diagnose durchzuführen, bedarf es immer der Abklärung durch erfahrene Ärzte oder Psychologen in einer persönlichen Untersuchung.

1. Hinweise

Auswertung

Ernste Hinweise für das Vorliegen einer Drogenabhängigkeit bestehen, wenn Sie mindestens jeweils einer Aussage in mindestens zwei der vier Hinweisbereiche
1-9,
10-16,
17-20 und
21-28 zustimmen.

2. Erklärung

Sie haben sich und Ihr Konsumverhalten in den Beschreibungen wiedergefunden, die auf eine Drogenabhängigkeit hindeuten? Wir werden Ihnen im Folgenden das so genannte Abhängigkeitssyndrom erläutern.

Die WHO definiert das Abhängigkeitssyndrom als einen seelischen, eventuell auch körperlichen Zustand, der dadurch charakterisiert ist, dass ein Mensch trotz körperlicher, seelischer oder sozialer Nachteile ein unüberwindbares Verlangen nach einer bestimmten Substanz oder einem bestimmten Verhalten empfindet, das er nicht mehr steuern kann und von dem er beherrscht wird.

Wie wird ein Abhängigkeitssyndrom diagnostiziert?

Ein sogenanntes Abhängigkeitssyndrom wird in Deutschland gemäß des Diagnosesystems ICD-10 als "F1x.2" diagnostiziert, als "eine Gruppe von Verhaltens-, kognitiven und körperlichen Phänomenen, die sich nach wiederholtem Substanzgebrauch entwickeln".

Demnach liegt eine Abhängigkeit vor, wenn mindestens drei der folgenden Kriterien innerhalb der letzten 12 Monate zutreffen:

  • Starker Wunsch, die Substanz einzunehmen
    also ein wiederkehrendes starkes/übermächtiges Verlangen oder eine Art Zwang
  • Schwierigkeiten, den Konsum zu kontrollieren
    also eine verminderte Kontrollfähigkeit was z.B. den Beginn, die Beendigung oder die Menge des Konsums betrifft
  • Anhaltender Substanzgebrauch trotz schädlicher Folgen
    also trotz eines Zusammenhangs mit negativen körperlichen, psychischen und/oder sozialen Folgen
  • Dem Substanzgebrauch wird Vorrang vor anderen Aktivitäten und Verpflichtungen gegeben
    also Vernachlässigung anderer Interessen und Verpflichtungen - die Substanz wird zum Lebensmittelpunkt
  • Es entwickelt sich eine Toleranzerhöhung
    also die Notwendigkeit des Konsums immer größerer Mengen, um den gewünschten Effekt zu erzielen
  • Es entwickelt sich manchmal ein körperliches Entzugssyndrom
    also sehr negative Symptome beim Absetzen eines Stoffes, der körperlich abhängig macht (z.B. Heroin, Alkohol)

Das Abhängigkeitssyndrom kann sich auf einen einzelnen Stoff beziehen (z.B. Tabak, Alkohol oder Diazepam), auf eine Substanzgruppe (z.B. opiatähnliche Substanzen) oder auf ein weites Spektrum unterschiedlicher Substanzen.

Behandlung

Eine Abhängigkeit bedeutet, dass Sie eine krankheitswertige Störung ausgebildet haben, die Ihr Fühlen, Denken und Handeln maßgeblich in Mitleidenschaft zieht. Sie haben das gesetzlich geregelte Recht auf Hilfe, die Ihnen in geeigneter Form gewährt werden muss.

3. Handlungsmöglichkeiten

Sie wissen es bereits ...

Bei einer Drogenabhängigkeit ist davon auszugehen, dass Sie bereits seit längerem von Ihrem Problem wissen. Ihr Fühlen, Denken und Handeln ist durch die Einnahme von Drogen stark beeinflusst. Sie haben sich vermutlich bereits häufig Gedanken gemacht, wie Sie diese Problematik in den Griff bekommen. Vielleicht haben Sie auch bereits einen oder mehrere Versuche unternommen, den Konsum zu beenden, aber ohne Erfolg. Es kann sein, dass Sie deswegen resignieren und sich damit abgefunden haben, dass sie abhängig sind.

Nehmen Sie Hilfe in Anspruch!

Unabhängig davon, ob Sie bereits Versuche unternommen haben oder nicht, würden wir Ihnen empfehlen, einen fachlich erfahrenen Arzt / Psychologen oder eine Drogenberatung aufzusuchen, um diese Verdachtshinweise auf das Vorliegen einer Abhängigkeitsstörung zu erhärten oder zu entkräften. Sollte dann zweifelsfrei eine Drogenabhängigkeit bestehen, möchten wir Ihnen dazu raten, diese durch eine geeignete Behandlung zu überwinden. Darauf haben Sie ein Anrecht.

Es gibt in Deutschland ein differenziertes und gut ausgebautes Netz ineinandergreifender Hilfsangebote, angefangen von ambulanter oder stationärer Entgiftung, über ambulante, tagesklinische und stationäre Behandlungsformen, hin zu Nachsorge, ihren abstinenten Lebensalltag unterstützende Hilfen.

Sie sollten eine Entscheidung treffen

Falls Sie sicher sind drogenabhängig zu sein oder bei Ihnen bereits eine Drogenabhängigkeit diagnostiziert wurde, haben Sie nur zwei Möglichkeiten: Sie setzen den Drogenkonsum fort und verbleiben in Ihrer Abhängigkeit (mit den negativen Folgen), oder Sie holen sich möglichst fachliche Hilfe (Arzt, Beratungsstelle) zur Überwindung Ihrer Abhängigkeit. Auf jeden Fall handelt es sich hier nicht um eine Krankheit, die von allein "ausheilt".

Von Selbstversuchen möchten wir Ihnen deswegen abraten, weil eine Abhängigkeit eine schwer wiegende Störung darstellt und fachlicher Behandlung bedarf. Fehlgeschlagene Selbstversuche verstärken Ihre Resignation und sind deswegen nicht unproblematisch.

Hilfe

Offenbaren Sie Ihre Situation einem Arzt Ihres Vertrauens oder wenden Sie sich an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

Übrigens: Ärzte und Beratungsstellen unterliegen der Schweigepflicht! Es werden keine Informationen an Dritte (also auch nicht an Strafverfolgungsbehörden) weitergegeben. Im Falle einer stationären Behandlung muss Ihr Arbeitgeber nicht von der Art Ihrer Behandlung erfahren.

Kontakt zur Beratungsstelle

Telefonnummer, Adresse, Mailadressen und interaktive Zugänge zur Beratungsstelle finden Sie hier.

Welche Kontaktmöglichkeiten wir bieten und wie wir arbeiten erfahren Sie unter Kontaktmöglichkeiten.

Mitarbeitende Beratung

Vivien Borkowski

Vivien Borkowski

Pädagogin B.A.

Petra Bunke

Petra Bunke

Sozialpädagogin (grad.)

Udo Eisenbarth

Udo Eisenbarth

Dipl. - Sozialarbeiter / Sozialpädagoge

  • Leiter der Jugend- und Drogenberatung Wolfsburg
  • Beratung
Nancy Faatz

Nancy Faatz

Rehabilitationspsychologin (M.Sc.)

Felix Aldo Fritsche

Felix Aldo Fritsche

Sozialarbeiter / Sozialpädagoge (B.A.)

Kamila Struse

Dipl.-Psychologin

Yulia Volkova

Yulia Volkova

Psychologin B.Sc.

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