Angebote

Hier finden Sie eine Übersicht aller Angebote unserer Einrichtungen. Unsere Grundprinzipien sind:

Anonymität

Auch wenn es die Organisation unserer Beratung vereinfacht, wenn wir ihren Namen kennen - wir bestehen nicht darauf. Für die Beratung ist entscheidend, dass Sie sich uns mit dem anvertrauen können, was Sie beschäftigt. Wenn Ihnen das anonym besser gelingt, dann melden Sie sich bei uns, ohne Ihren Namen zu nennen. Alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht, d.h. ihnen ist bei Androhung strafrechtlicher Konsequenzen verboten, personenbezogene Informationen weiterzuleiten.

Freiwilligkeit

Jede Beratung findet nur auf Ihre Initiative hin statt. Sie gehen keinerlei Verpflichtungen ein. Wenn Sie der Meinung sind, Ihr Anliegen ausreichend behandelt zu haben, können Sie das Beratungesverhältnis jederzeit unterbrechen oder beenden. Niemand wird Sie zu etwas drängen.

Kostenfreiheit

Fast alle unsere Angebote sind kostenlos. Egal wie oft oder lange Sie uns in Anspruch nehmen. Da wir gemeinnützig sind und uns überwiegend durch Zuschüsse und Spenden finanzieren, gibt es nur sehr wenige Dienstleistungen, für die Sie bezahlen müssen. Falls entstehende Kosten nicht ausdrücklich erwähnt werden, sind unsere Leistungen für Sie kostenlos.

Schweigepflicht - was bedeutet das?

Die Verschwiegenheitspflicht (auch: Schweigepflicht) ist im engeren Sinn die rechtliche Verpflichtung bestimmter Berufsgruppen, ihnen anvertraute Geheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben.

Die Schweigepflicht wird im Strafgesetzbuch durch § 203 (Verletzung von Privatgeheimnissen) definiert. Hier ist auch geregelt, welche Berufsgruppen der Schweigepflicht unterliegen - unter anderem auch "Berater für Suchtfragen in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle".

Die Schweigepflicht dient dem Schutz des persönlichen Lebens- und Geheimnisbereichs einer Person, die sich unserer Einrichtung anvertraut. Sie ist damit die Grundlage dafür, dass jeder in einer Beratung offen über seine Probleme reden kann, ohne dass Behörden, Polizei, Arbeitgeber*innen oder Angehörige hierüber Auskunft erhalten könnten.
Beratung ist von einem Vertrauensverhältnis abhängig, das nur entstehen kann, wenn die Hilfesuchenden sich darauf verlassen können, dass die anvertrauten Informationen nicht unbefugt weitergegeben werden. Insbesondere auch dann, wenn auch Straftaten offenbart werden.

Die Mitarbeiter*innen der Jugend- und Drogenberatung Wolfsburg dürfen also normalerweise niemandem mitteilen, dass es einen Beratungskontakt gibt oder was der Inhalt dieses Kontaktes ist. Außerdem muss der Name für eine Beratung nicht genannt werden, sie kann auch anonym telefonisch oder online erfolgen.

Da es sich bei der Schweigepflicht um ein hohes Rechtsgut handelt, dessen Missachtung mit schweren Sanktionen belegt wird, gibt es nur wenige Ausnahmen, die einen Bruch der Schweigepflicht rechtfertigen. Diese Ausnahmen werden hier beschrieben.

Weiterführende Informationen finden Sie unter § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) und im Artikel zur Verschwiegenheitspflicht auf Wikipedia.

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