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Hinweise auf gewohnheitsgemäßen Cannabiskonsum und Handlungsmöglichkeiten

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4. Handlungsmöglichkeiten

Wenn Sie an Ihrem gewohnheitsmäßigen Cannabiskonsum etwas ändern wollen, weil er Sie stört, Sie einschränkt, oder auch, um die damit verbundenen Risiken mindestens zu reduzieren, bieten sich zwei Möglichkeiten an:
Sie können auf den weiteren Konsum von Cannabis ganz verzichten oder Sie können versuchen, den Konsum auf ein Maß einzuschränken, das Ihren Zielen entspricht.

Erste Option: Verzicht auf den weiteren Konsum

Grundsätzlich bieten sich hierbei zwei Vorgehensweisen an.

  • Entweder sie hören zu einem vorher definierten Zeitpunkt mit jedem weiteren Konsum auf (es gibt auch die Möglichkeit für eine stationäre Entgiftungsbehandlung).
  • Oder sie reduzieren Ihren Konsum über einen gewissen Zeitraum mithilfe eines Abdosierungs-Planes, bis sie den Nullkonsum-Punkt erreicht haben.

Zweite Option: Reduktion des Cannabiskonsums

Kern eines solchen Vorhabens ist es, mithilfe einer (Selbst-)Vereinbarung den maximal möglichen Cannabiskonsum (Menge, Konsumbeginn, konsumfreie Tage u.a.) genau festzulegen. Sinnvoll könnte es zum Beispiel sein, mithilfe dieser Vereinbarung den Cannabiskonsum so zu beschränken, dass ein "gelegentlicher Konsum" (wieder) realisiert wird.

Sinnvoll deshalb, weil damit die gegebenen Risiken des Gewohnheitskonsums (Gefahr der Abhängigkeitsentwicklung, psychische und somatische Folgeschäden) deutlich reduziert werden können.

Auch dieses Vorhaben, den gewohnheitsmäßigen Konsum durch Selbstkontrolle zurückzuführen zum "gelegentlichen Konsum" bedarf der vorbereitenden Planung und möglichst der begleitenden Beratung.

Hilfe

Für beide Vorgehensweisen gilt: Durch systematische Planung und fachliche Begleitung werden die Erfolgsaussichten beträchtlich erhöht!

Für welche der Optionen Sie sich auch entscheiden, die Drogenberatung Wolfsburg bietet Ihnen in jedem Fall professionelle Hilfe zur Unterstützung ihres Planes an. Wie Sie Kontakt zu uns aufnehmen können, erfahren Sie hier.

Rechtliche Risiken

Cannabis und Cannabisprodukte sind gemäß Betäubungsmittelgesetz "nicht-verkehrsfähige" Substanzen, d.h. Besitz und Handel (Erwerb, Verkauf) sind verboten. Es gibt auch keine, oft missverstandene, legale "geringe Menge". Besitz, Handel und Konsum von Cannabis (oder anderen illegalen Substanzen) kann strafrechtliche Folgen für Sie haben. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel Ist es legal, geringe Mengen Drogen zu besitzen?.

Neben den strafrechtlichen Sanktionen werden verkehrs- oder fahrerlaubnisrechtliche Probleme häufig nicht ausreichend berücksichtigt. Der Verlust der Fahrerlaubnis oder ein unter Drogeneinfluss verursachter Unfall stellt in der Regel aber einen schwer wiegenden Eingriff in Ihr Leben dar. Bereits gelegentlicher Konsum und fehlende Trennung von Konsum und Straßenverkehr (Cannabis im Blut) führen regelmäßig zur Entziehung der Fahrerlaubnis, die dann erst nach positivem Gutachten im Rahmen einer "MPU" wieder erlangt werden kann. Weitere Informationen finden Sie in unseren Artikeln Droht bei Drogenkonsum der Entzug der Fahrerlaubnis? und MPU-Vorbereitung.