1. Einleitung
Auf den folgenden Seiten können Sie herausfinden, ob bei Ihnen möglicherweise eine Drogenabhängigkeit vorliegt.
Sie sollten sich ein wenig Zeit nehmen, und bereit sein, die folgenden 3 Seiten aufmerksam "durchzuarbeiten". Je ehrlicher und konzentrierter Sie sind, um so aussagefähiger wird das Ergebnis für Sie sein.
- Auf der nächsten Seite finden Sie Aussagen, die Hinweise für die Einordnung Ihres Konsumverhaltens liefern können. Sie sollten entscheiden, welche Aussagen aus Ihrer Sicht auf Sie zutreffen. Am Ende der Seite finden Sie eine Anleitung zur Auswertung der Aussagen.
- Auf der übernächsten Seite finden Sie eine Erklärung der Definitionen von Drogenabhängigkeit. Auch hier können Sie nochmals überprüfen, inwieweit diese Kategorie auf Sie zutrifft.
- Auf der letzten Seite geben wir eine Empfehlung, die Ihnen Handlungsmöglichkeiten aufzeigt, die bei diesem Konsummuster sinnvoll sind.
Hinweis
Die Beschreibungen, Einordnungen und Empfehlungen sind kein diagnostisches Instrument, sie bieten lediglich erste Hinweise über das eigene Konsumverhalten.
Um eine Diagnose durchzuführen, bedarf es immer der Abklärung durch erfahrene Ärzte oder Psychologen in einer persönlichen Untersuchung.
2. Hinweise
Auswertung
Ernste Hinweise für das Vorliegen einer Drogenabhängigkeit bestehen, wenn Sie mindestens jeweils eine Aussage in mindestens zwei der vier Hinweisbereiche 1-9, 10-16, 17-20 und 21-28 ankreuzen.
Sollte dies nicht zutreffen, sollten Sie in den Bereich Ich nehme häufig Drogen wechseln.
3. Erklärung
Sie haben sich und Ihr Konsumverhalten in Beschreibungen wieder gefunden die Hinweise dafür bieten, dass eine Drogenabhängigkeit vorliegt. Im Folgenden werden wir Ihnen die Definition des so genannten Abhängigkeitssyndroms erläutern.
Als bestimmendes Merkmal des Abhängigkeitssyndroms gilt ein aktueller Konsum (oder ein starker Wunsch danach) einer psychotropen Substanz. Die Abhängigkeit kann sich auf einen einzelnen Stoff beziehen, auf eine Gruppe von Substanzen mit ähnlichen Wirkungen, oder auf ein breites Spektrum unterschiedlicher Substanzen.
Gemäß der ICD 10 der WHO kann eine sichere Diagnose von Abhängigkeit nur gestellt werden, wenn innerhalb des letzten Jahres drei oder mehr der folgenden Kriterien gleichzeitig vorhanden waren:
- Ein starker Wunsch oder eine Art Zwang, psychotrope Substanzen zu konsumieren
- Verminderte Fähigkeit, den Beginn, die Beendigung und die Menge des Konsums zu beeinflussen
- Ein körperliches Entzugssyndrom bei Beendigung oder Reduzierung des Konsums - Art und Ausmaß von Entzugserscheinungen sind abhängig von der konsumierten Substanz und deren Menge (siehe hierzu auch Entzugserscheinungen - was ist das?)
- Nachweis einer Toleranz - d.h., um die gewohnte Wirkung der Substanz hervorzurufen, sind zunehmend höhere Dosen erforderlich
- Fortschreitende Vernachlässigung anderer Vergnügen oder Interessen zu Gunsten des Substanzkonsums. Erhöhter Zeitaufwand, um die Substanz zu beschaffen, zu konsumieren oder sich von den Folgen zu erholen
- Anhaltender Substanzkonsum trotz Nachweises eindeutiger schädlicher Folgen
Eine Abhängigkeit bedeutet, dass Sie eine krankheitswertige Störung ausgebildet haben, die Ihr Fühlen, Denken und Handeln maßgeblich in Mitleidenschaft zieht. Sie haben das gesetzlich geregelte Recht auf Hilfe, die Ihnen in geeigneter Form gewährt werden muss.
Auf der nächsten Seite können Sie lesen, welche Handlungsmöglichkeiten Sie in Ihrer Situation haben.
4. Handlungsmöglichkeiten
Sie wissen es bereits ...
Bei einer Drogenabhängigkeit ist davon auszugehen, dass Sie bereits seit längerem von Ihrem Problem wissen. Ihr Fühlen, Denken und Handeln ist durch die Einnahme von Drogen stark beeinflusst. Sie haben sich vermutlich bereits häufig Gedanken gemacht, wie Sie diese Problematik in den Griff bekommen. Vielleicht haben Sie auch bereits einen oder mehrere Versuche unternommen, den Konsum zu beenden, aber ohne Erfolg. Es kann sein, dass Sie deswegen resignieren und sich damit abgefunden haben, dass sie abhängig sind.
Nehmen Sie Hilfe in Anspruch!
Unabhängig davon, ob Sie bereits Versuche unternommen haben oder nicht, würden wir Ihnen empfehlen, einen fachlich erfahrenen Arzt / Psychologen oder eine Drogenberatung aufzusuchen, um diese Verdachtshinweise auf das Vorliegen einer Abhängigkeitsstörung zu erhärten oder zu entkräften. Sollte dann zweifelsfrei eine Drogenabhängigkeit bestehen, möchten wir Ihnen dazu raten, diese durch eine geeignete Behandlung zu überwinden. Darauf haben Sie ein Anrecht.
Die Herstellung von Abstinenz (Null-Konsum) ist notwendig und ist auch erreichbar. Unter Hilfe bekommen Sie dazu weitergehende Informationen.
Es gibt in Deutschland ein differenziertes und gut ausgebautes Netz ineinandergreifender Hilfsangebote, angefangen von ambulanter oder stationärer Entgiftung, über ambulante, tagesklinische und stationäre Behandlungsformen, hin zu Nachsorge, ihren abstinenten Lebensalltag unterstützende Hilfen.
Sie sollten eine Entscheidung treffen
Falls Sie sicher sind drogenabhängig zu sein oder bei Ihnen bereits eine Drogenabhängigkeit diagnostiziert wurde, haben Sie nur zwei Möglichkeiten: Sie setzen den Drogenkonsum fort und verbleiben in Ihrer Abhängigkeit (mit den negativen Folgen), oder Sie holen sich möglichst fachliche Hilfe (Arzt, Beratungsstelle) zur Überwindung Ihrer Abhängigkeit. Auf jeden Fall handelt es sich hier nicht um eine Krankheit, die von allein "ausheilt".
Von Selbstversuchen möchten wir Ihnen deswegen abraten, weil eine Abhängigkeit eine schwer wiegende Störung darstellt und fachlicher Behandlung bedarf. Fehlgeschlagene Selbstversuche verstärken Ihre Resignation und sind deswegen nicht unproblematisch.
Hilfe
Offenbaren Sie Ihre Situation einem Arzt Ihres Vertrauens oder wenden Sie sich an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Mit der Drogenberatung Wolfsburg können Sie persönlich oder online in Kontakt treten.
Informieren Sie sich über die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten (z.B. hier). Und geraten Sie nicht in Stress. Sie werden bei den Formalitäten begleitet.
Übrigens: Ärzte und Beratungsstellen unterliegen der Schweigepflicht! Es werden keine Informationen an Dritte (also auch nicht an Strafverfolgungsbehörden) weitergegeben. Im Falle einer stationären Behandlung muss Ihr Arbeitgeber nicht von der Art Ihrer Behandlung erfahren.