Substanz
Nikotin ist der Hauptwirkstoff des Tabak. Die Tabakpflanze gehört zu den Nachtschattengewächsen. Die Ursprünge der Tabakpflanze liegen in Mittelamerika.
Tabak enthält über 3500 Inhaltstoffe bzw. beigefügte Begleitstoffe, darunter Teer (als Geschmacksträger), Cyanwasserstoff, Benzol, Formaldehyd, Blausäure, Nitrosamine, Hydrazin, Vinylchlorid, Cadmium, Blei, Nickel, Chrom, Aluminium, Stickstoff, Kohlenmonoxid u.a..
Konsumform
Tabak wird als Zigarette, Zigarre oder Pfeifentabak geraucht. Seltener wird er als Kau- oder Schnupftabak konsumiert.
Zigaretten rauchen ist mit großem Abstand die häufigste Form, Nikotin zu konsumieren. Der Raucher reguliert die Nikotinzufuhr durch die Häufigkeit und Stärke des Zugs an der Zigarette.
Wirkungen
Nikotin wird beim Verglimmen des Tabaks freigesetzt. Durch Inhalation gelangt es in die Lunge, von dort wird es rasch in die Blutbahn aufgenommen und erreicht ca. 7 Sekunden nach dem Inhalieren das Gehirn.
Nikotin führt zur Ausschüttung körpereigener Stoffe. Diese bewirken ein gesteigertes Lustempfinden, eine Hemmung des Appetits, eine Steigerung der Wahrnehmung und der Gedächtnisleistung, die Verminderung von Angst, Stress und Schmerz.
Mögliche Nebenwirkungen
Nikotin verfügt über ein sehr hohes Suchtpotential und führt schnell zu einem abhängigen Konsumverhalten. Der Körper gewöhnt sich sehr rasch an die Wirkungen des Nikotins. Wird dem Körper kein Nikotin mehr zugeführt, treten Entzugserscheinungen wie Unruhe, Nervosität, Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen und Aggressivität auf.
Die Begleitstoffe im Tabakrauch (nicht das Nikotin) sind verantwortlich für die gesundheitlichen Folgen des Rauchens, u.a. erhöhtes Risiko für Herz- und Lungenerkrankungen (Asthma, chronische Bronchitis, Herzinfarkt, Schlaganfall, Lungenkrebs) und Schädigung der Magenschleimhaut (Gefahr von Magengeschwüren).
Nach Angaben der Krebsgesellschaft sterben in Deutschland pro Jahr 140 000 Menschen an den Folgen des Rauchens (Stand 2009).
Wechselwirkungen
- Mit Crack/Freebase: führt zu starker Gefäßverengung - Schlaganfall möglich!
- Mit Cannabis: Erhöhtes Risiko von Atemwegserkrankungen. Nikotin unterdrückt die THC-Wirkung, während THC die Nikotinwirkung steigert.
- Mit Medikamenten: Nikotin schwächt die Wirkung von Psychopharmaka sowie Benzodiazepinen und Schmerzmitteln (z.B. Opioiden).
- Mit der Antibabypille: Beeinträchtigung der Durchblutung (Thrombosegefahr!).
- Mit Speed: Anstieg von Herzfrequenz und Blutdruck.
- Mit Kokain: Anstieg von Herzfrequenz und Blutdruck. Kann bei entsprechender Ausgangssituation zu lebensbedrohlichen Zuständen führen!
- Mit Ecstasy: Anstieg von Herzfrequenz und Blutdruck.
Safer Use
- Drück deine Zigaretten immer gut aus. Es besteht Brandgefahr!
- Die jeweiligen Tabakkonsumformen nur wie vorgesehen anwenden (z. B. Zigarettentabak nicht kauen!).
- Infektionskrankheiten sind auch durch das gemeinsame Rauchen einer Zigarette oder die Benutzung desselben Mundstückes einer (Wasser-)Pfeife über den Speichel übertragbar!
- Nicht auf leeren Magen konsumieren, das greift die Magenschleimhaut zusätzlich an.
- Passivrauchen kann zu gesundheitlichen Schädigungen führen.
- Personen mit Herz-Kreislaufproblemen, Lungen- und Atembeschwerden (Asthma, chronische Bronchitis) sollten keinen Tabak konsumieren.
- Tabak nicht essen. Wenn Tabak oder in Wasser gelöster Tabak aus Versehen geschluckt werden, sofort Notruf wählen. Es besteht Lebensgefahr!
- Tabakprodukte nicht in der Reichweite von Kleinkindern liegen lassen!
- Eine Nikotinvergiftung hat unter anderem folgende Symptome:
Brennen im Mund, Wärmegefühl, das von der Magengegend ausgeht, blasse und kühle Haut mit kaltem Schweiß, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall. Der / die Vergiftete hat Atemnot mit einer Blaufärbung der Haut und Anfälle, die der Angina pectoris ähneln. Bei sehr hohen, tödlichen Dosiseinheiten führt die Nikotinaufnahme innerhalb kurzer Zeit zu einem Kreislaufkollaps, verbunden mit einer Atemlähmung (siehe auch Erste Hilfe im Drogennotfall).
Recht
Tabak unterliegt nicht dem BtMG, d.h.: Besitz, Erwerb und Handel sind nicht strafbar. Die Abgabe an Jugendliche unter 18 Jahren ist nach dem Jugendschutzgesetz verboten.