GHB / Liquid

Substanz

Gamma-hydroxybuttersäure, auch bekannt als Liquid Ecstasy, Liquid E, Liquid X, K.O.- Tropfen, Fantasy etc., ist eine synthetisch hergestellte illegale Droge.

Kurz nach der Entdeckung wurde GHB in der Anästhesie als Narkosemittel und als Hilfsmedikament beim Alkoholentzug eingesetzt. Verlor jedoch an Bedeutung wegen unerwünschter Nebenwirkungen.

Heute ist GHB in der Bodybuilder-Szene, wegen seiner stimulierenden Wirkung der Wachstumshormone, als Dopingmittel bekannt. In der Drogen- und Partyszene wird die Substanz zur Wirkungsverstärkung anderer Drogen verwendet.

GHB wird auf dem illegalen Markt meistens als farblose Flüssigkeit in kleinen Fläschchen zu 5 bis 10 ml angeboten. Seltener ist die Substanz als Pulver (teilweise gestreckt) zu erwerben.

Konsumform

In der Szene wird GHB in kleinen Fläschchen oder Ampullen gehandelt. Es ist geruchs- und meistens farblos (kann jedoch eingefärbt sein), es wird oral eingenommen und schmeckt in der Regel salzig.

Schlecht hergestelltes GHB schmeckt zudem seifig. In Pulverform kann es auch als Tablette oder Kapsel eingenommen werden. Der intranasale oder intravenöse Gebrauch ist nicht üblich.

Seit dem Verbot von GHB werden häufig ersatzweise das Lösungsmittel GBL (Gamma-Butyro-1,4-Lacton) oder der Industrie-Weichmacher BDO (1,4-Butandiol) konsumiert, die im Körper unmittelbar zu GHB verstoffwechselt werden und deshalb annähernd die gleiche Wirkung haben.

Wirkungen

Die Wirkung tritt ca. 15 Min. nach der Einnahme ein und hält - je nach Dosis - bis zu 3 Stunden. Die Wirkung richtet sich in erster Linie nach der Dosis und den Einflüssen zusätzlich eingenommener Drogen/Medikamente sowie dem körperlichen und seelischen Zustand des Konsumenten.

  • niedrige Dosis (GHB: 1-3 ml; GBL: 0,6-1,5 ml): stimulierend, angstlösend, sozial öffnend
  • mittlere Dosis (GHB: 2-5 ml; GBL: 1-2,5 ml): sexuell anregend, Herabsetzung der Hemmschwelle, starker Rededrang
  • hohe Dosis (GHB: 5 ml; GBL: 2,5 ml): eingeschränkte Bewegungsfähigkeit, Brechreiz, Halluzinationen, plötzlicher narkotischer Schlaf
  • narkotische Dosis (GHB: mehr als 5ml, GBL: mehr als 2,5 ml): Es kann zu einem tiefen (koma-ähnlichen) Schlaf bis hin zur Bewusstlosigkeit kommen.

Mögliche Nebenwirkungen

  • Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen können auftreten, insbesondere bei höheren Dosierungen.
  • Der Herzschlag nimmt ab und der Blutdruck senkt sich bei einigen Benutzern.
  • Auch eine Art Krampfanfall in Form von unwillkürlichem, wiederholten Muskelzucken der Arme und Beine kann durch den Konsum ausgelöst werden.
  • Bei sehr hohen Dosierungen hemmt GHB den Herzrhythmus und das Atemzentrum, was zu Bewusstlosigkeit, Gedächtnisstörungen und Krämpfen bis hin zu epileptischen Anfällen führen kann.
  • Bei Überdosierungen sollte ein Notarzt gerufen werden, um ein Herz-Kreislauf-Versagen mit tödlichem Ausgang zu vermeiden (siehe auch Erste Hilfe im Drogennotfall).
  • Die Gefahr einer psychischen Abhängigkeit ist bei regelmäßigem Konsum in niedriger Dosierung (3 -4 Mal pro Tag) besonders hoch.
  • Auch die Entwicklung einer körperlichen Abhängigkeit ist möglich.

Wechselwirkungen

  • Erstickungsgefahr droht bei gleichzeitiger Einnahme von GHB und Opiaten (Heroin, Methadon, Polamidon, Codein etc.). Die atemlähmende Wirkung der Substanzen wird dabei gegenseitig verstärkt.
  • Genauso gefährlich ist gleichzeitiger Konsum von Alkohol und GHB. Die meisten Todesfälle bei GHB sind bedingt durch gleichzeitigen Konsum von Alkohol und Opiaten.
  • Beim Konsum von GHB führt die Einnahme von Milchprodukten zu starker Übelkeit und Erbrechen.

Safer Use

  • Personen mit Epilepsie, Herz- oder Nierenfunktionsstörungen sollten auf GHB-Konsum verzichten.
  • Verzichte auf Mischkonsum mit anderen Drogen, besonders Mischkonsum mit Alkohol ist gefährlich.
  • Dosiere den Stoff zuerst immer niedrig, da selten klar ist, wie hoch die Dosis von GHB tatsächlich ist.
  • Achte bei der Einnahme auf die angenehme Atmosphäre und Umgebung. Es soll auch jemand in deiner Nähe sein, der über die Wirkung des Mittels Bescheid weiß!

Recht

GHB unterliegt seit 2001 dem Betäubungsmittelgesetz. Erwerb, Besitz und Handel sind daher strafbar. Das Führen von Fahrzeugen unter dem Einfluss von GHB ist verboten.

Nachweisbarkeit

GHB kann im Urin maximal 72 Stunden, im Blut maximal 1 Stunde nach Konsum nachgewiesen werden. In den Haaren ist jeglicher Drogenkonsum je nach Haarlänge nachweisbar (1 cm entspricht 1 Monat).