Cannabis

Marihuana - getrockneter Pflanzenteil

Quelle: Wikipedia

Joint aus Marihuana

Foto: Marta Czapnik

Substanz

Cannabis gehört zur Familie der Hanfgewächse (Cannabis sativa, Cannabis indica, Cannabis ruderalis). Der Hauptwirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) befindet sich vor allem im Blütenharz der weiblichen Pflanze.

Cannabis gibt es in drei Hauptverarbeitungsformen:

  • Marihuana
    Die getrockneten Blütenblätter, Stängel und Blätter der Pflanze bezeichnet man als Marihuana. Typische Namen sind Gras, Ganja, Weed u.a.. Der THC-Gehalt beträgt bei Marihuana 5 bis 20 %.
  • Haschisch
    Das getrocknete Harz aus den Drüsenhaaren der Pflanze wird als Haschisch bezeichnet und ist in der Regel wirksamer als Marihuana. Es besteht aus dem gepressten Harz der Pflanze und wird meist noch mit Henna, Honig, Baumharzen, Sand etc. gestreckt. Typische Namen sind u.a. Shit, Dope, Piece. Der THC-Gehalt beträgt bis zu 15 %.
  • Cannabisöl
    Ein weiteres Cannabisprodukt ist das zähflüssige Cannabisöl. Es wird durch Einweichen, Filtern und Eindampfen von mit Cannabis (Pflanzenteile, Samen) versetzten Lösungsmitteln hergestellt. Der THC-Gehalt beträgt bis zu 70 %.

Konsumform

Die Cannabis-Produkte werden meist in selbstgedrehten Zigaretten (Joints), Wasserpfeifen (Bong, Blubber) oder anderen, oft selbstgebauten Geräten (Eimer, Erdloch), pur oder mit Tabak vermischt, geraucht. Die Bezeichnung ist Kiffen. Beim Rauchen von Cannabis tritt die Wirkung in wenigen Minuten ein und hält ca. 2-3 Stunden an.

Cannabis kann aber auch oral in Getränken wie Tee oder Milch aufgelöst oder in Gebäck, Konfekt u.ä. verbacken eingenommen werden. Die Bezeichnung ist u.a. Spacekekse, Brownies. Beim oralen Verzehr kann die Wirkung erst nach einer halben bis zu 2 Stunden eintreten und bis zu ca. 5 Stunden andauern.

Wirkungen

Cannabis wird vorwiegend zur Entspannung genutzt und verstärkt die vorherrschende Gefühlslage. Das Zeiterleben wird verändert (meist Verlangsamung) und das logische Denken ist gestört. Es fällt den Konsumenten schwer Unterhaltungen zu folgen oder an einfachen Gesellschaftsspielen teilzunehmen.

physisch
Beschleunigter Puls, Rötung der Augen, trockener Mund, gesteigerter Appetit (durch Senkung des Blutzuckerspiegels), Senkung des Augeninnendrucks, verminderte Schmerzempfindlichkeit, Herzrasen, Übelkeit, Bewegungsunruhe.

psychisch
Entspannung, Heiterkeit, erhöhte Sensibilität, veränderte Sinneseindrücke (Farben, Musik), verminderte Konzentrationsfähigkeit. Positive wie negative Stimmungen werden verstärkt.

Mögliche Nebenwirkungen

akut
Schwindel, Übelkeit, Kreislaufprobleme, Halluzinationen, Wahnvorstellungen, Angstzustände (bis zum sogenannten "Horrortrip")

chronisch
Psychische Abhängigkeit, Lungenkrebs, Bronchitis und andere Lungenerkrankungen, Aktivierung bisher latenter Psychosen, Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit (Kurzzeitgedächtnis), Störung von Spermienbildung bzw. dem Menstruationszyklus.

Wechselwirkungen

  • Nikotin schränkt die THC-Wirkung ein, THC verstärkt die Nikotinwirkung.
  • Alkohol überdeckt die THC-Wirkung; starke Kreislaufbelastungen bei gleichzeitigem Konsum von Amphetaminen, Ecstasy und Cannabis möglich.

Safer Use

  • Cannabis löst keine Probleme (d.h. nicht bei/wegen „Schlecht-Draufsein“ kiffen).
  • Personen mit Kreislauferkrankungen sollten kein Cannabis konsumieren.
  • Unter Cannabiseinfluss nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
  • Kein Drogenkonsum während der Schwangerschaft!
  • Möglichst kein Mischkonsum.
  • Bei oralem Konsum vorsichtig dosieren, da die volle Wirkung erst spät eintritt.
  • Täglicher exzessiver Gebrauch birgt die Gefahr einer Abhängigkeitsentwicklung und die Wirkung nimmt ab (Toleranzentwicklung).

Recht

Cannabis unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz. Erwerb, Besitz, Handel und Anbau sind daher strafbar. Das Führen von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Cannabis ist verboten.

An dieser Stelle sei noch einmal darauf verwiesen, dass es keine "straffreie" Menge gibt. Jede Menge ist straffähig. Es gilt jedoch nach § 31a BtMG: Staatsanwaltschaft oder Gericht können (nicht müssen!!) von der Verfolgung absehen bzw. das Verfahren einstellen, wenn die Schuld des Täters gering ist, an der Strafverfolgung kein öffentliches Interesse besteht und es sich um eine geringe Menge zum Eigengebrauch handelt.

Nachweisbarkeit

Die Nachweiszeiten von THC und THC-Carbonsäure (Abbauprodukt von THC) sind stark von den zuvor konsumierten Mengen abhängig. Ein grobes Raster:

  • Ein einmaliger Joint kann 24-36 Stunden nachgewiesen werden.
  • Bei gelegentlichem Konsum: im Blut: 2-3 Tage, im Urin: 7-10 Tage.
  • Bei regelmäßigem Konsum: 3 Wochen im Blut, bis zu 8 Wochen oder länger im Urin.

Da THC schwer wasser- aber dadurch sehr gut fettlöslich ist, lagern sich die psychoaktiven Reststoffe im Fettgewebe des Körpers ein und sind noch längere Zeit nachweisbar. In den Haaren ist jeglicher Drogenkonsum je nach Haarlänge nachweisbar (1 cm entspricht 1 Monat).