Erste Hilfe im Drogennotfall

IM NOTFALL SOFORT 112 ANRUFEN! Der Notarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.

Genaue Adresse, Symptome und möglichst die konsumierten Drogen angeben!

Bis der Rettungswagen kommt, ist es wichtig, die betroffene Person nicht allein zu lassen und sie weiter zu beobachten. Die Hilfe, die zu leisten ist, orientiert sich an den Symptomen, die Ursachen sind erst mal nebensächlich. Es ist wichtig, für eine möglichst ruhige Umgebung zu sorgen und die betroffene Person wach zu halten. Umstehende Personen wegschicken oder deren Hilfe einfordern. Und nicht zuletzt: Selbst ruhig bleiben und dann auf die Bedürfnisse des Betroffenen eingehen!!

Orientiert an den Symptomen können Erste-Hilfe-Maßnahmen durchgeführt werden:

Panik oder Angst

Angstzustände und Wahrnehmungsstörungen können durch psychoaktive Drogen wie LSD, Mescalin aber auch Cannabis ausgelöst werden (Horrortrip). Diese können auch ohne Überdosierung auftreten!

  • Für Ruhe und ausreichend frische Luft sorgen.
  • Ggf. enge Kleidung öffnen, jedoch darauf achten, dass die betroffene Person nicht auskühlt (zudecken).
  • Körperkontakt halten und darauf hinweisen, dass dieser Zustand auf die Drogenwirkung zurückzuführen ist und vorbei gehen wird.
  • Hyperventiliert der Betroffene, ist es wichtig, ruhig auf ihn einzugehen und ggf. eine gleichmäßige, tiefe Atmung vorzumachen.
  • Eigen- und Fremdgefährdung vermeiden!

Überhitzung

Durch Ecstasy oder Speed kann es zu einer Fehlregulation der Körpertemperatur kommen. Die betroffene Person bekommt einen roten und heißen Kopf, muss sich vielleicht übergeben, die Haut ist sehr warm und der Puls schnell.

  • Für ausreichend frische und kühle Luft sorgen.
  • Der Betroffene soll sich hinsetzen.
  • Wasser, Mineralwasser oder andere Getränke (keinen Alkohol!) geben.
  • Wird die Person ohnmächtig, so sollte sie hingelegt und die Beine hochgelagert werden. Puls und Atmung müssen überwacht werden.
  • Notarzt rufen!

Bewusstlosigkeit

Bewusstlosigkeit tritt ein, wenn das Gehirn aus unterschiedlichen Gründen nicht ausreichend mit Sauerstoff versorgt wird. Im Zusammenhang mit Drogenkonsum könnte eine Überdosis an Opiaten, Alkohol, Schlaf- oder Beruhigungsmitteln ursächlich sein.

Bei Bewusstlosigkeit besteht Lebensgefahr, es muss unverzüglich die Notrufnummer 112 angerufen werden!

Bei einer Bewusstlosigkeit sind natürliche Schutzreflexe wie beispielsweise der Schluck- oder Hustenreflex ausgeschaltet. Flüssigkeiten wie beispielsweise Blut oder Erbrochenes können hierdurch in die Atemwege gelangen. Auch ist die gesamte Muskulatur erschlafft, was dazu führen kann, dass die Zunge die Atemwege verschließt. Der Betroffene droht zu ersticken. Der Betroffene muss sofort in die stabile Seitenlage gebracht werden.

Atem- oder Herzstillstand

Bei einem Atemstillstand wird die Atmung flacher, der Brustkorb bewegt sich kaum noch, vor Mund und Nase ist kein Luftzug mehr zu spüren und die Lippen verfärben sich lila. Beim Herzstillstand sind an Handgelenken und am seitlichen Hals keine Pulse mehr tastbar. Ihm folgt unverzüglich ein Atemstillstand. Herz- und Atemstillstand sind akut lebensbedrohliche Situationen und erfordern sofortige Erste-Hilfe-Maßnahmen:

  • Betroffene Person flach auf eine harte Unterlage (Fußboden) legen
  • Mund öffnen. Mund und Rachen von Speiseresten oder Erbrochenem freimachen
  • Kopf leicht in den Nacken strecken
  • Mund-zu-Mund oder Mund-zu-Nase-Beatmung und Herzdruckmassage durch eine Person mit entsprechenden Kenntnissen bis der Rettungsdienst kommt.

Sollte die betroffene Person zwischenzeitlich wieder zu Bewusstsein kommen, kann sie in die stabile Seitenlage gebracht werden. Sie muss kontinuierlich weiter beobachtet werden, da die Bewusstlosigkeit wiederkehren kann. Auch bei wieder erlangtem Bewusstsein ist eine notärztliche Behandlung unerlässlich! Bewusstlosen Personen keine Getränke einflößen (Erstickungsgefahr)!

Krampfanfall

Da einem epileptischen Anfall ein plötzlicher Atemstillstand folgen kann, ist unverzüglich die 112 anzurufen!
Krampfanfälle können verschiedene Ursachen haben, z.B. der gleichzeitige Konsum verschiedener Drogen (Mischintoxikation), eine Überdosierung oder ein Drogenentzug (z.B. Alkohol, Benzodiazepine, Opiate).
Aber auch Amphetamine oder Kokain können bei zu hoher Dosierung zu Krampfanfällen führen. Dabei verkrampft sich die Muskulatur, Körperteile fangen unwillkürlich an zu zucken, die Augen rollen nach oben, der Betroffene fällt plötzlich hin und kann Schaum vor dem Mund haben. Bis der Rettungswagen kommt, gilt:

  • Gefährdende Gegenstände aus dem Weg räumen, damit niemand verletzt wird.
  • Die betroffene Person nicht mit Gewalt festhalten!
  • Weiche Unterlage (Kissen, Jacke, Decke) vor allem unter den Kopf legen, damit der Krampfende gepolstert ist und sich nicht verletzt
  • Dem Krampfanfall folgt häufig ein komatöser Schlaf. In dieser Phase sollte die Person in die stabile Seitenlage gebracht werden. Dabei sollten Atmung und Puls überwacht werden.

Achtung: Es können weitere Krampfanfälle folgen, daher auch nach überstandenem Krampfanfall die Notrufnummer 112 anrufen!