Menschen mit einer Abhängigkeit von Opiaten (Heroin, Opium, Methadon, Codein etc.) können mit einem Ersatzopiat substituiert werden. Die Behandlung findet als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung durch dafür ausgebildete Medizinern statt.
Behandlung
Nach den geltenden Bestimmungen (BuB Richtlinien, einen Link zum Originaltext der Richtlinien finden Sie hier) besteht die Behandlung aus zwei unterschiedlichen Leistungsangeboten:
- Die medizinisch kontrollierte Versorgung mit einem Ersatzopiat durch einen hierfür ausgebildeten Arzt. In Wolfsburg wird die Versorgung durch 2 Arztpraxen durchgeführt. Daneben wird noch durch zwei Arztpraxen in Gifhorn eine Substitutionsbehandlung angeboten.
- Die erforderliche Betreuung der Substituierten wird durch Einrichtungen und Professionen des Suchthilfesystems abgedeckt. In Wolfsburg durch drei Mitarbeitende mit 2,5 Personalstellen der Jugend- und Drogenberatung.
Medizinische Behandlung
Die medizinische Behandlung beinhaltet vorrangig die tägliche Versorgung mit dem oral einzunehmenden Ersatzopiat. In der Behandlung werden z.B. Methadon, Polamidon® und Buprenorphin (Subutex®, Suboxone®) eingesetzt. Die fachlich ausgebildeten Substitutionsärzte überwachen die Behandlung auf der Grundlage individueller Zielsetzungen (therapeutischer Erfolg). Das umfassende Behandlungskonzept beinhaltet die Vermittlung in psychosoziale Maßnahmen.
Liste mit substituierenden Ärzten
Eine Liste der Substitutionsärzte im Raum Wolfsburg / Gifhorn finden Sie hier.
Psychosoziale Betreuung
Der individuell notwendigen Hilfebedarf der Klienten wird durch die psychosoziale Betreuung in Form von Einzelfallhilfe, Gruppenangeboten und Hilfen im Rahmen des case management abgedeckt. Teilweise in Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen (Jobcenter, Sozialamt, Gesundheitsamt, Justiz etc.) und selbstverständlich mit den substituierenden Medizinern.
Die Dauer und die Form des Hilfeangebots richtet sich nach den Therapiezielen, die zusammen mit dem Patienten erarbeitet werden. Ein von den BuB Richtlinien vorgegebenes Therapieziel ist die Hinführung zur Beendigung der Substitution. Der individuelle Bedarf der Klientel steht jedoch auch hier im Vordergrund.
Während der Substitution besteht die Möglichkeit eine ambulante Rehabilitation in unserer Einrichtung durchzuführen, eine Strafzurückstellung nach § 35 BtMG ist möglich.
Kontakt
Wenn Sie selbst von einer Opiatabhängigkeit betroffen sind, oder als Angehöriger das Bedürfnis nach mehr Informationen haben, können Sie sich an uns wenden. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.
Zusammenarbeit und Finanzierung
In regelmäßigen Kontakten tauschen sich die Fachkräfte der Drogenberatung mit den Substitutionsärzten aus, um die medizinische Behandlung und die Betreuung aufeinander abzustimmen.
Die psychosoziale Betreuung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Finanziert wird sie in Niedersachsen vom Land und ist deshalb für den Patienten kostenfrei.