Was ist eine Nachsorge?

Im Anschluss an eine stationäre Therapie besteht die Möglichkeit eine Nachsorge für sich in Anspruch zu nehmen. Das Angebot soll eine ambulante Möglichkeit zur langfristigen Sicherung und Festigung der erworbenen Verhaltensweisen und Einstellungen aus der stationären Therapie darstellen. Konkret zielt die Nachsorge darauf ab, eine nachhaltige Festigung der Abstinenz und ggf. der Erwerbsfähigkeit sowie der Teilhabefähigkeit insbesondere durch Rückfallprophylaxe, Krisenintervention und der Förderung der Selbständigkeit und der sozialen Aktivitäten herzustellen.

Die Leistung muss spätestens 3 Monate nach Beendigung der stationären Therapie beginnen, umfasst 20 Gesprächseinheiten und dauert i.d.R. 3 bis 6 Monate. Die Beantragung erfolgt aus der stationären Therapie heraus. Eine Verlängerung ist möglich. Das Nachsorgeangebot kann sowohl in Rahmen von Einzelgesprächen, als auch in einem Gruppensetting stattfinden. Die Entscheidung erfolgt in auf Grundlage der einrichtungsinternen Kapazitäten sowie den individuellen Wünsche und Vorstellungen der Betroffenen.

In der Jugend- und Drogenberatung kann eine ambulante Nachsorge durchgeführt werden. Nehmen Sie bei Interesse gerne Kontakt auf.